Befangenheitsantrag

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Kirschblüte
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#1

19.11.2007, 13:37

Hallo zusammen,

wir möchten in einem selbstständigen Beweisverfahren einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen stellen. Ich soll jetzt dem Mdt. vorab mitteilen, welche Kosten auf ihn zukommen. Kann mir vielleicht jemand sagen, wieviel Gerichtskosten entstehen werden? Irgendwie steh ich mit dem GKG leicht auf Kriegsfuß :)
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PeeDee
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#2

19.11.2007, 15:16

Also meine Wisses kostet der Antrag nix bei Gericht... ist im Preis mit drin :wink:
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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LuzZi
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#4

19.11.2007, 17:45

Meine auch dass der nichts an Gerichtskosten kostet.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kimmy

#5

19.11.2007, 18:16

:zustimm das hängt mit dem Verfahren zusammen.
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Kirschblüte
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#6

19.11.2007, 20:28

Juhu super, vielen Dank!
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