Hallo liebe Mitmitglieder
Ich habe einen Kostenausgleichungsantrag (1. Instanz, Zugewinn) gemacht; natürlich mit unseren Gerichtskosten. Jetzt krieg ich den KFB und zu unseren Gerichtskosten steht bei der Berechnung des Gerichts drin: "Ausgleichung Gerichtskosten: Es findet kein Gerichtskostenausgleich statt. Die Vorschüsse und Zahlungen wurden auf die eigene Kostenschuld verrechnet."
In der ganzen Berechnung tauchen nirgends die Gerichtskosten auf. Sowas habe ich ja noch nie gesehen...
Kennt das jemand von euch und kann mir das erklären??? Die Gerichtskosten fließen doch IMMER in der Berechnung mit ein?! Im Urteil steht ja auch: "Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner 67%, die Antragstellerin (wir) 33 %.
GlG Lilly van Illy
und schönen Feierabend
KFB ohne Gerichtskosten????
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Wenn keine Gerichtskostenrechnung beigefügt ist, würde ich eine anfordern und zwar mit der Bitte um schnelle Erledigung, da ohne diese eine Überprüfung des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht möglich ist und Ihr ansonsten fristwahrend Rechtsmittel einlegen müsst.
Unabhängig davon bitte ich Dich Folgendes zu überprüfen: In welcher Höhe sind GK angefallen? In welcher Höhe sind durch Euch/Euren Mandanten GK gezahlt? Hat ggf. eine Erstattung von GK stattgefunden?
Unabhängig davon bitte ich Dich Folgendes zu überprüfen: In welcher Höhe sind GK angefallen? In welcher Höhe sind durch Euch/Euren Mandanten GK gezahlt? Hat ggf. eine Erstattung von GK stattgefunden?
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Der Satz im KFB ist eigentlich deutlich:
Der eingezahlte Vorschuss ist allein für den eigenen GK-Anteil verbraucht/angerechnet worden, so dass für eine Erstattung bzw. Verrechnung auf die Kostenschuld der Gegenseite nichts mehr übrig geblieben ist. Das passiert z.B., wenn der Abrechnung ein recht hoher Streitwert zugrunde liegt. Die Anforderung einer Kopie der GKR schafft Klarheit.
Der eingezahlte Vorschuss ist allein für den eigenen GK-Anteil verbraucht/angerechnet worden, so dass für eine Erstattung bzw. Verrechnung auf die Kostenschuld der Gegenseite nichts mehr übrig geblieben ist. Das passiert z.B., wenn der Abrechnung ein recht hoher Streitwert zugrunde liegt. Die Anforderung einer Kopie der GKR schafft Klarheit.
~ Grüßle ~
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Hab jetzt beim Gericht gebeten, dass sie mir die Schlusskostenrechnung schnell aufs Fax legen und schon ist sie da. Jetzt ist alles klar. Anscheinend müssen wir sogar noch Gerichtskosten nachzahlen...
Also das hatte ich bis jetzt so noch nie. Egal.
Vielen lieben Dank für eure Antworten
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