Gerichtskosten vs. gerichtliche Kosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
Aurora-Sun
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 14.04.2009, 14:43
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinRa

#1

19.03.2015, 09:27

Kennt ihr das wenn man so einen Tag hat, eine Sache auf den Tisch bekommt die eigentlich klar sein sollte und man plötzlich einen verqueren Gedanken bekommt und sich nicht mehr sicher ist!? So geht es mir gerade :kopfkratz

Ist keine große Sache eher eine Begriffsklärung...es geht um "Gerichtskosten". Wir haben uns mit der Gegenseite so geeinigt, dass wir die Klage in Teilpunkten anerkennen und die Gegenseite die anderen Anträge zurücknimmt. Soweit so gut. Wir haben vereinbart, dass die Gerichtskosten jeweils von den Parteien zur Hälfte getragen werden. Die Gegenseite hat in ihrem Schreiben auch nochmal deutlich darauf hingewiesen, dass keine Kostenanträge gestellt werden.

Nun zum Punkt: Ich bin der Meinung das ich in der Ausbildung gelernt habe, dass "Gerichtskosten" die gerichtlichen Anwaltskosten sind, außergerichtliche Kosten die Anwaltskosten vor dem Verfahren (klar) und Gerichtsgebühren die GK (eigentlich ja auch "Gerichtskosten" sind). Und da hänge ich jetzt...das Gericht sagt im Urteil: "Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 1/2." Damit sind dann nun aber die Gerichtsgebühren (GK) gemeint und nicht die gerichtlichen Anwaltskosten...richtig!??
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

19.03.2015, 09:32

Aurora-Sun hat geschrieben:Nun zum Punkt: Ich bin der Meinung das ich in der Ausbildung gelernt habe, dass "Gerichtskosten" die gerichtlichen Anwaltskosten sind, außergerichtliche Kosten die Anwaltskosten vor dem Verfahren (klar) und Gerichtsgebühren die GK (eigentlich ja auch "Gerichtskosten" sind).
Da hast du sicher etwas mißverstanden.
Aurora-Sun hat geschrieben: Und da hänge ich jetzt...das Gericht sagt im Urteil: "Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 1/2." Damit sind dann nun aber die Gerichtsgebühren (GK) gemeint und nicht die gerichtlichen Anwaltskosten...richtig!??
Korrekt.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8219
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#3

19.03.2015, 09:33

Gerichtskosten sind die vom Gericht erhobenen Kosten. Die Anwaltskosten laufen unter dem Begriff Prozesskosten. So kenne ich das.
Benutzeravatar
Aurora-Sun
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 14.04.2009, 14:43
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinRa

#4

19.03.2015, 09:34

Liesel hat geschrieben:Da hast du sicher etwas mißverstanden.
Ja ich denk auch...aber manchmal habe ich solche Verdrehungen im Kopf :pfeif Kann jeden Tag den gleichen Weg mit dem Auto fahren und irgendwann achte ich mal auf das was am Seitenrand so passiert und schon frage ich mich, ob das überhaupt der richtige Weg ist...naja.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!! :mrgreen:
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#5

19.03.2015, 11:48

samsara hat geschrieben:Gerichtskosten sind die vom Gericht erhobenen Kosten. Die Anwaltskosten laufen unter dem Begriff Prozesskosten. So kenne ich das.
Das ist mir aber auch nicht unbedingt geläufig:
Die Anwaltskosten des Prozesses laufen eigentlich unter "außergerichtliche Kosten".
Die bei Gericht entstandenen Kosten sind "Gerichtskosten", also das, was in der GKR abgerechnet wird.

"Prozesskosten" ist m.E. die Summe aus beiden Positionen.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Aurora-Sun
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 14.04.2009, 14:43
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinRa

#6

19.03.2015, 12:21

Ahhhh danke 13!! Jetzt hab ichs auch wieder!

Gerichtskosten = GK (natürlich ich Dummerchen)
außergerichtliche Kosten = Kosten die im gerichtlichen Verfahren entstanden sind!!!
und vorgerichtliche Kosten = Geschäftsgebühr etc.

Das Problem lag bei dem Begriff der außergerichtlichen Kosten (wo ich früher immer dachte es wären die vorgerlichtlichen Kosten). Was da heute Morgen wohl los war bei mir :roll:
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#7

19.03.2015, 12:26

132
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Antworten