Kennt ihr das wenn man so einen Tag hat, eine Sache auf den Tisch bekommt die eigentlich klar sein sollte und man plötzlich einen verqueren Gedanken bekommt und sich nicht mehr sicher ist!? So geht es mir gerade
Ist keine große Sache eher eine Begriffsklärung...es geht um "Gerichtskosten". Wir haben uns mit der Gegenseite so geeinigt, dass wir die Klage in Teilpunkten anerkennen und die Gegenseite die anderen Anträge zurücknimmt. Soweit so gut. Wir haben vereinbart, dass die Gerichtskosten jeweils von den Parteien zur Hälfte getragen werden. Die Gegenseite hat in ihrem Schreiben auch nochmal deutlich darauf hingewiesen, dass keine Kostenanträge gestellt werden.
Nun zum Punkt: Ich bin der Meinung das ich in der Ausbildung gelernt habe, dass "Gerichtskosten" die gerichtlichen Anwaltskosten sind, außergerichtliche Kosten die Anwaltskosten vor dem Verfahren (klar) und Gerichtsgebühren die GK (eigentlich ja auch "Gerichtskosten" sind). Und da hänge ich jetzt...das Gericht sagt im Urteil: "Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 1/2." Damit sind dann nun aber die Gerichtsgebühren (GK) gemeint und nicht die gerichtlichen Anwaltskosten...richtig!??
Gerichtskosten vs. gerichtliche Kosten
- Aurora-Sun
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 437
- Registriert: 14.04.2009, 14:43
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: WinRa
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Da hast du sicher etwas mißverstanden.Aurora-Sun hat geschrieben:Nun zum Punkt: Ich bin der Meinung das ich in der Ausbildung gelernt habe, dass "Gerichtskosten" die gerichtlichen Anwaltskosten sind, außergerichtliche Kosten die Anwaltskosten vor dem Verfahren (klar) und Gerichtsgebühren die GK (eigentlich ja auch "Gerichtskosten" sind).
Korrekt.Aurora-Sun hat geschrieben: Und da hänge ich jetzt...das Gericht sagt im Urteil: "Die Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 1/2." Damit sind dann nun aber die Gerichtsgebühren (GK) gemeint und nicht die gerichtlichen Anwaltskosten...richtig!??
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Aurora-Sun
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 437
- Registriert: 14.04.2009, 14:43
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: WinRa
Ja ich denk auch...aber manchmal habe ich solche Verdrehungen im Kopf Kann jeden Tag den gleichen Weg mit dem Auto fahren und irgendwann achte ich mal auf das was am Seitenrand so passiert und schon frage ich mich, ob das überhaupt der richtige Weg ist...naja.Liesel hat geschrieben:Da hast du sicher etwas mißverstanden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das ist mir aber auch nicht unbedingt geläufig:samsara hat geschrieben:Gerichtskosten sind die vom Gericht erhobenen Kosten. Die Anwaltskosten laufen unter dem Begriff Prozesskosten. So kenne ich das.
Die Anwaltskosten des Prozesses laufen eigentlich unter "außergerichtliche Kosten".
Die bei Gericht entstandenen Kosten sind "Gerichtskosten", also das, was in der GKR abgerechnet wird.
"Prozesskosten" ist m.E. die Summe aus beiden Positionen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Aurora-Sun
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 437
- Registriert: 14.04.2009, 14:43
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: WinRa
Ahhhh danke 13!! Jetzt hab ichs auch wieder!
Gerichtskosten = GK (natürlich ich Dummerchen)
außergerichtliche Kosten = Kosten die im gerichtlichen Verfahren entstanden sind!!!
und vorgerichtliche Kosten = Geschäftsgebühr etc.
Das Problem lag bei dem Begriff der außergerichtlichen Kosten (wo ich früher immer dachte es wären die vorgerlichtlichen Kosten). Was da heute Morgen wohl los war bei mir
Gerichtskosten = GK (natürlich ich Dummerchen)
außergerichtliche Kosten = Kosten die im gerichtlichen Verfahren entstanden sind!!!
und vorgerichtliche Kosten = Geschäftsgebühr etc.
Das Problem lag bei dem Begriff der außergerichtlichen Kosten (wo ich früher immer dachte es wären die vorgerlichtlichen Kosten). Was da heute Morgen wohl los war bei mir