vorab der Sachverhalt:
Klage (wir sind Kläger), Termin zur Güteverhandlung findet statt, unser RA erscheint, für die Gegenseite erscheint niemand, es ergeht ein Beschluss, dass die Angelegenheit im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll, Parteien einigen sich vorher außergerichtlich, Beklagte verpflichtet sich keinen Kostenantrag zu stellen, wir nehmen die Klage zurück
Frage:
Bei einer Klagerücknahme reduzieren sich die Gerichtskosten ja normalerweise auf 1,0 - allerdings nur vor Schluss der mündlichen Verhandlung, richtig? Ist diese Reduzierung auch der Fall wenn ein Termin zur Güteverhandlung wie in diesem Fall stattgefunden hat und wir als Kläger anwesend waren oder gilt der Gütetermin als mündliche Verhandlung?
Könnt ihr mir ggf. entsprechende Bestimmungen nennen? Ich steht total auf dem Schlauch
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)