Anrechnung der GK im streitigen Verfahren nach Widerspruch

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#1

18.07.2014, 08:34

Morgen! Ich bin etwas verwirrt, was auch den Temperaturen in meinem Büro geschuldet sein mag.

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt über 46.000 €. Es wurde Widerspruch eingelegt und dann haben wir wegen eines Teilbetrages von 9.950,00 € die Klage begründet. Im Mahnverfahren hatten wir 273,00 € GK eingezahlt, dann haben wir für das Klageverfahren nach einem Wert von 9.950,00 € weitere Gerichtskosten eingezahlt, hier 482,00 €, da 3 Gebühren 723,00 €. Das Gericht hat die Anrechnung unserer Mahnbescheids-GK vorgenommen und ich verstehe die Rechnung nicht wirklich. Liegt vielleicht an der Aufschlüsselung vom Gericht. Ist das richtig, dass die Hälfte der Gebühr bei der späteren Kostenfestsetzung untern Tisch fällt?

Hat mal jemand ein plausibel erscheinendes Beispiel, wie die Anrechnung der GK nach 1100 bzw. 1210 GKG aussieht?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

18.07.2014, 09:01

Wie hat das Gericht denn abgerechnet?
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#3

18.07.2014, 09:19

Wert: 9.950,00
Gebühr 723
abzgl. GK 1100 120,50
Rest 602,50 €
abzgl. bereits gezahlter 482,00 €
Rest 120,50 €

Und das sind dann m. E. genau die 120,50 €, die wir schon gezahlt hatten bei Einreichung des MB.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Antworten