Streitwert Beschwerde

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Wuffi
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#1

26.05.2014, 12:52

Habe folgende Frage.

Ich habe eine Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss eingelegt,
jedoch nicht gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss.

Wenn das Gericht den Streitwert ändert, wird dann auch der
Kostenfestsetzungsbeschlusss geändert, wenn er bereits rechts-
kräftig ist.

Wenn der Streitwert auf über 5000 geändert wird, also das das
Amtsgericht nicht mehr zuständig wäre, das Urteil aber bereits
rechtskräftig ist, kann man dann eine Nichtigkeitsklage machen
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Soenny
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#2

26.05.2014, 12:56

Sag uns bitte erst einmal, was du mit unserer Berufsgruppe zu tun hast, mit Rentner kann ich so leider nichts anfangen, das könnte sonst Rechtsberatung sein ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

05.06.2014, 16:08

Ich bin Diplombetriebswirt und mache jetzt ein paar Semester Jura
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Adora Belle
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#4

05.06.2014, 18:41

Das ist aber offenbar trotzdem eine private Frage.
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