Frist für den Ausgleich des GK Vorschusses

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Lucy Planlos
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#1

19.05.2014, 12:35

Montag morgen....ich steh auf dem Schlauch...bitte gebt mir mal ein rasches feedback:-)

Wir vertreten eine Dame in einer Scheidungssache und haben den Antrag gestellt; die Kostenmitteilung kam und bevor wir zahlen konnten bat die Mandantin um eine Verfahrenspause, da sie sich mit ihrem Mann treffen und einiges klären müsste....jetzt haben wir die Kosten nicht an die Kostenstelle überwiesen.

Wie lange kann man beim Familiengericht diesen Schwebezustand einhalten? Kenne nur die 6 Monate aus dem Mahnverfahren...
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Soenny
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#2

19.05.2014, 12:46

Wieso zahlt ihr die GK ein? Mandantin auffordern GK zu zahlen, wenn sie sich entschieden hat wie es weiter geht, soll sie sich melden.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

19.05.2014, 12:48

Ok, gibts da dann ne Frist die man ihr mitteilen muss...?
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