Hallo,
habe eine Frage:
Ich habe 2 Kläger. Für diese 2 Kläger wurde durch einen anderen RA nach altem Recht (bis 01.08.13) ein Mahnverfahren eingeleitet in Höhe von 6000,00 € Streitwert. Nun sind wir an der Reihe und sollen die Anspruchsbegründung machen.
Allerdings beläuft sich der Streitwert nun über 11.525,00 €, da noch einige Dinge mit hinzugekommen sind.
1. Wenn ein Kläger PKH bekommt und der andere nicht, muss ich dann trotzdem die vollen Gerichtskosten einzahlen oder nur die Hälfte der eigentlich zu zahlenden Gerichtskosten ?
2. Berechne ich diese trotz dessen, dass jetzt neues Recht herrscht komplett nach altem Recht ? Oder berechne ich die Differenz 2,5 GK aus 6000,00 € aus altem R. und dann berechne ich 3,0 GK aus 11.525,00 € nach neuem Recht und ziehe dann einfach die Diffenz dazwischen ?
HILFEEE
Gerichtskosten-2 Kläger-1.Kläger mit PKH, 2. Kläger ohne PKH
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Wann ist denn der Antrag auf Abgabe an das Streitgericht gestellt worden?
Meiner Meinung nach müssen die kompletten Gerichtskosten durch den nicht PKH-Berechtigten eingezahlt werden.
Meiner Meinung nach müssen die kompletten Gerichtskosten durch den nicht PKH-Berechtigten eingezahlt werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Nummer 2 hat sich fast erledigt. Habe § 71 GKG und 696 I ZPO gelesen, wonach quasi der Rechtsstreit noch nicht anhängig ist, da wir kein streitiges Verfahren beantragt haben. Also neues Recht. Aber wie berechne ich das jetzt ?
Bei Nummer 1 habe ich auch den § 31 III GKG gefunden, versteh ihn aber nicht. Heißt das jetzt, dass mein Kläger ohne PKH volle Gerichtskosten zahlen muss und mein anderer Kläger mit PKH lediglich befreit ist ?
Bei Nummer 1 habe ich auch den § 31 III GKG gefunden, versteh ihn aber nicht. Heißt das jetzt, dass mein Kläger ohne PKH volle Gerichtskosten zahlen muss und mein anderer Kläger mit PKH lediglich befreit ist ?
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Ich habe jetzt einfach 3,0 GK aus 11.525,00 € nach neuem Recht berechnet und dann die 0,5 GK vom Mahnbescheid aus altem Recht abgezogen und dem Mandanten zur Zahlung dieses Betrages gebeten.
Denke die Berechnung müsste richtig sein..
Wenn nicht könnt Ihr mir gern auf die Sprünge helfen
LG
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LG