habe eine Frage:
Ich habe 2 Kläger. Für diese 2 Kläger wurde durch einen anderen RA nach altem Recht (bis 01.08.13) ein Mahnverfahren eingeleitet in Höhe von 6000,00 € Streitwert. Nun sind wir an der Reihe und sollen die Anspruchsbegründung machen.
Allerdings beläuft sich der Streitwert nun über 11.525,00 €, da noch einige Dinge mit hinzugekommen sind.
1. Wenn ein Kläger PKH bekommt und der andere nicht, muss ich dann trotzdem die vollen Gerichtskosten einzahlen oder nur die Hälfte der eigentlich zu zahlenden Gerichtskosten ?
2. Berechne ich diese trotz dessen, dass jetzt neues Recht herrscht komplett nach altem Recht ? Oder berechne ich die Differenz 2,5 GK aus 6000,00 € aus altem R. und dann berechne ich 3,0 GK aus 11.525,00 € nach neuem Recht und ziehe dann einfach die Diffenz dazwischen ?
HILFEEE
![Sehr glücklich :-D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)