Wir haben hier folgende Konstellation:
Wir haben vor dem AG einen Vergleich geschlossen. Wir sind Kläger. Das Gericht hat den Vergleichsvorschlag gemacht. Kosten gegeneinander.
Jetzt kommt Kostenrechnung des AG, wo ja halt drin steht, wer was eingezahlt hat (oder auch nicht) und was wofür verbraucht wurde.
Es steht drin z. B.:
Gesamtkosten 343,48 €
Bekl. 50% Kl. 50%
-171,25 € - 171,25 €
eigene Zahlungen: 0 € 105,00 €
Zwischensumme - 171,25 € - 67,25 €
zu zahlen: 171,25 € 67,25 €
Jetzt kommt noch Zweitschuldnerhaftung hinzu und wir konnten nur die 67,25 € gegen die Beklagten festsetzen lassen! Warum? U. M. nach hätten gegen die Beklagten im Wege der Zweitschuldnerhaftung die 171,25 € festgesetzt werden müssen. Oder denke ich jetzt falsch? Ich kapier das einfach nicht.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich kann aus der Akte auch nicht ersehen, ob Gegner PKH hat da ja sonst Entscheidungsschuldner und keine GK-Erstattung.
HILFE!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)