3 volle Gerichtsgebühren bei Teilanerkenntnis?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Muschel
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#1

03.04.2014, 10:03

Hallo,

bei einem Streitwert von 2000,00 € werden ja 3 volle GK vorausgezahlt, bei Klageeinreichung. Wenn unser Mandant (Beklagter) jetzt 1700,00 € anerkennt, verringern sich dann auch die GK oder bleiben die in voller Höhe bestehen, wenn über die restlichen 300,00 € streitig verhandelt wird... :-|

und wie sieht dann die KR aus? Vorschlag:

1,3 VG aus 2000,00
1,2 TG aus 300,00
Auslagen + MWSt?
:?
Also das Teilanerkenntnis entsteht noch vor dem Verhandlungstermin.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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niva
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#2

03.04.2014, 10:08

Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der GK findest du in Nr. 1211 KV GKG.

wg. der Terminsgebühr musst du Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG beachten.
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#3

03.04.2014, 10:56

:thx
O.k, also wenn ich das richtig verstanden habe, bleiben 3 volle GK aus dem Wert von 2000,00 € bestehen und die Terminsgebühr entsteht nach dem Wert, über den verhandelt wird.
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#4

03.04.2014, 11:01

:shock: du hast dir die §§ gar nicht durchgelesen oder nur nicht verstanden?

Nr. 1211 Nr. 2 KV GKG sagt eigentlich sehr deutlich, dass eine Ermäßigung eintritt und gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG fällt die TG eben gerade für ein Anerkenntnis an (dazu findest du über die Suchfunktion übrigens auch massig Beiträge).
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#5

03.04.2014, 11:09

Bei Nr. 1211 Nr. 2 geht es doch um ein reines Anerkenntnisurteil, da steht nix von Teilanerkenntnis.

:?: :?:
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#6

03.04.2014, 11:26

es spricht aber nichts gegen eine Teil-GK-Ermäßigung. :wink:
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#7

03.04.2014, 11:33

Ich stelle mich gerade bestimmt total dämlich an, dass heißt es entsteht 1 volle Gerichtsgebühr aus 2000,00 € und 2 restliche aus 300,00 €???

:oops: :oops: :?
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#8

03.04.2014, 11:55

1,0 GK aus 1.700 € und 3,0 aus 300 €, aber so wie du beim RVG den § 15 III RVG hast, gibt es da auch einen §§ im GKG (kenn ich grade nicht aus dem Kopf), da machst du ein Abgleich, dass 3,0 aus 3.000 € nicht mehr als die beiden Einzelbeträge sind.

das weiß ich aber auch nur, weil ich das grade gestern beim Lernen für meine Refawi-Prüfung gelernt habe. :pfeif
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