Klagerücknahme oder außergerichtlicher Vergleich???

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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AzubiSylver
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#1

21.03.2014, 10:10

Hallo,

habe eine brennende Frage:

Was ist lukrativer für uns bei einem Streitwert von 25.071.646,29 €.
Es ist ein Schiedsverfahren.
Wir sind die Beklagten bzw. Widerkläger.

Kann mir bitte jemand helfen???

VIELEN DANK!!! :thx
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Anahid
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#2

21.03.2014, 10:15

Sorry, aber rechnen musst Du schon selbst. :wink:

Stell doch mal gegenüber, was Deiner Meinung nach bei Klagerücknahme und was bei Vergleich abzurechnen wäre.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
AzubiSylver
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#3

21.03.2014, 10:20

Ich bin in einer Firma. Und nicht in einer Kanzlei. Dh es geht im Sinne von von unserer aus dem Hause getroffenen Gerichtskosten. Bei welcher Konstelation kommen wir besser weg... verstehst?
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Liesel
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#4

21.03.2014, 10:22

Azubi - welcher Beruf?
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(UNHEILIG)
AzubiSylver
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#5

21.03.2014, 10:24

Bürokauffrau...

schon ok, danke für die Hilfe!
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Pepples
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#6

21.03.2014, 10:27

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