Klagerücknahme oder Abweisung?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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brainy
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#1

20.01.2014, 14:20

Hallo,

was ist günstiger, wenn man eine Klage wieder zurücknimmt oder die Klageabweisung abwartet?
Gibt es kostenmäßig überhaupt einen Unterschied?

Vielen Dank!
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#2

20.01.2014, 14:34

Klagerücknahme = 1 Gerichtsgebühr (Nr. 1211 GKG)
Klageabweisung = 3 Gerichtsgebühren (Nr. 1210 GKG)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
brainy
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#3

20.01.2014, 15:09

:thx
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