Hallo,
was ist günstiger, wenn man eine Klage wieder zurücknimmt oder die Klageabweisung abwartet?
Gibt es kostenmäßig überhaupt einen Unterschied?
Vielen Dank!
Klagerücknahme oder Abweisung?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.02.2011, 10:41
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Klagerücknahme = 1 Gerichtsgebühr (Nr. 1211 GKG)
Klageabweisung = 3 Gerichtsgebühren (Nr. 1210 GKG)
Klageabweisung = 3 Gerichtsgebühren (Nr. 1210 GKG)
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.