Hallo
Vielleicht ist ja noch jemand von euch da und kann mir eine Frage beantworten:
Und zwar soll ich noch 2 Klagen einreichen, bei denen Verjährung droht, also die müssen spätestens am 31.12. bei Gericht eingegangen sein (liegen zwar schon seit einem halben Jahr bei meinem Chef rum, aber das kennt ihr ja sicherlich ).
Nun ist unser Gerichtskostenstempler kaputt. Also sollen die GK überwiesen werden. Wie sieht es da mit der Verjährung aus? Da ich nicht selbst überweisen kann, sondern unsere Mutterkanzlei das machen muss (und ich nicht weiß, ob die das dort heute und morgen noch auf die Reihe kriegen bzw. wann die Überweiser zur Bank gehen bzw. wie lange die Bank über die letzten Tage des Jahres braucht, um Geld zu transferieren) - hat das irgendwelche Rechtsfolgen, wenn zwar die Klage fristgemäß bei Gericht eingeht, aber das Geld noch nicht bei der LJK auf dem Konto eingegangen ist?
Außerdem hab ich neulich auf einer Klageschrift von der Gegenseite mal gelesen: "Um eine Rechnung hinsichltich der GK wird gebeten". Hatte ich so auch noch nie gesehen
LG und danke
VZL
Eingang der GK für Klage auch fristgerecht?
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Wichtig für die VJ ist rein der Eingang der schriftlichen Klage bei Gericht. Die GK sind für die zeitnahe Zustellung der Klage von Belang. Wenn Eure Mutterkanzlei das heute anweist ist das überhaupt kein Problem
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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ggf. könnte man ja auch einen Scheck mitschicken
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Setzt doch den Satz zu: Die GK sind angewiesen. Wenn der Klageeingang rechtzeitig ist, dann passiert - siehe oben - auch nix.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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okay, dann sag ich mal für die Antworten!