Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Soenny
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#11
23.10.2013, 18:35
Da wir in dem Verfahren PKH bekommen haben, haben wir ja keine Gerichtskosten eingezahlt.
Wir vertreten nicht den Kläger, wir SIND der Kläger.
Das erklär mir bitte erst mal per PN. Wer ist "Wir"?
erst mal
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Soenny
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#13
24.10.2013, 09:20
Also ich berichtige, Kläger ist mein Chef als Insolvenzverwalter.
Wir haben nicht erbrachte Stammeinlagen geltend gemacht gegen die drei Gesellschafter. Einer davon ist eine GmbH (B1) und zwei sind Einzelpersonen (B2 und B3).
Eingeklagt wurden:
B1 und B2 sollen 63.782,30 EUR zahlen
B2 weitere 79.092,35 EUR
B3 weitere 57.435,61 EUR
Von Gesamtschuldnerschaft steht nichts explizit im Antrag drin.
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Anahid
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#14
24.10.2013, 12:17
Bei der Zahlung von Stammeinlagen ist eine Gesamtschuldnerschaft ja auch eher ausgeschlossen.
1/2-Haftung liegt ja für den B2 eigentlich nur nach einem Streitwert von 63.782,30 € vor. Nach einem Betrag von 79.092,35 € haftet der eigentlich zu 100 %. Da Ihr die Hälfte zahlen wollt (müsst), würde ich auf jeden Fall mal durchrechnen, ob Ihr Euch dann schlechter steht. Dann würde ich die Rechnung nämlich einfach so stehen lassen. Ansonsten würde ich mal bei Gericht anrufen und den Rechtspfleger löchern. Denn eine Aufsplittung der Gerichtskosten nach Streitwertanteilen ist m.E. so auch nicht korrekt, da ja höchstens GK nach dem zusammengerechneten Wert von der Staatskasse verlangt werden können.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.