Gerichtskostenrechnung gegen drei Beklagte

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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wissensdurst
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#1

22.10.2013, 15:58

Folgender Fall:
Urteil gegen 3 Beklagte
Beklagte zu 1 und 2 sollen 63.782,30 EUR zahlen
Beklagter zu 2 dazu noch 79.092,35 EUR
Beklagte zu 3 soll 57.435,61 EUR zahlen

Beklagter zu 2 bekommt nun folgende Gerichtskostenrechnung:

Wert: 142.874,65 EUR
3 Gebühren 3.468 EUR, davon 1/2 = 1.734,00 EUR

Jetzt meine Frage:
Der Wert ist mir noch nachvollziehbar, da es ja der ausgeurteilte Betrag für ihn ist. Aber wieso 1/2 Gerichtskosten?
Welche Anteile werden denn dann von den anderen beiden Beklagten gefordert? Das Gericht kann doch nicht mehr erhalten als insgesamt 3 Gebühren vom Gesamtwert oder wie?
Keksi85
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#2

22.10.2013, 16:11

Es trägt ja jeder die Kosten für sein Unterliegen, daher kann ich die Gerichtskostenrechnung so ebenfalls nicht nachvollziehen. Was ist denn hinsichtlich der Kosten ausgeurteilt worden?
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wissensdurst
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#3

22.10.2013, 16:26

Im Urteil steht nur, die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Streitwert ist nichts gesagt.
Keksi85
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#4

23.10.2013, 15:30

mh das ist aber irgendwie merkwürdig, haben die Beklagten denn irgendeinen Zusammenhang?
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wissensdurst
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#5

23.10.2013, 15:38

Ja, der eine ist eine GmbH und die anderen beiden sind Gesellschafter gewesen. Aber die ausgeurteilten Beträge sind ja für jeden anders.
gkutes

#6

23.10.2013, 15:41

und vertretet ihr nur B2?

ich denke, du kannst bei Gericht eine Gesamtkostenrechnung anfordern, wenn du sehen willst, was die anderen zahlen müssen
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wissensdurst
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#7

23.10.2013, 15:50

Ne, es ist etwas komplizierter:

Wir haben nach dem Urteil einen Vergleich mit B2 geschlossen, da er den ausgeurteilten Betrag nich zahlen kann. Im Vergleich steht leider auch, dass die Kosten des vorherigen Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden, was ja bedeutet, dass jeder die Hälfte der Gerichtskosten trägt. Da wir in dem Verfahren PKH bekommen haben, haben wir ja keine Gerichtskosten eingezahlt. D.h. also wir müssten die Hälfte der Gerichtskostenrechnung, die B2 bekommt ausgleichen. Das Gericht weiß ja nichts von unserem späteren Vergleich.

Ich muss also wissen, was wir B2 anrechnen können bzw. welchen anteiligen Betrag wir nun an das Gericht direkt ausgleichen. Ich hätte mir auch lieber gewünscht, in dem Vergleich hätte nichts bzgl. der Kosten gestanden, ist nun aber so.
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Dumpfi
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#8

23.10.2013, 16:31

Verstehe ich das richtig:
Ihr vertretet den Kläger, der für das Verfahren PKH bewilligt bekommen hat?
Oder vertretet ihr Beklagten 2?

Warum wurde als Wert für die Berechnung der GK € 142.874,65 (63.782,30 + 79.092,35) genommen und nicht € 200.310,26 (63.782,30 + 79.092,35 + 57.435,61)? Gibt es zwei unterschiedliche Verfahren, die zusammengeführt wurden oder ähnliches?

Wenn ihr den Kläger vertretet, dann besteht auch noch die Frage, ob die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt wurden. Dann kann man die GK, die man bei B 2 nicht holen kann eventuell noch bei B 1 und B 3 holen.
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wissensdurst
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#9

23.10.2013, 16:38

Wir vertreten nicht den Kläger, wir SIND der Kläger.

Wie oben dargestellt, sind B1 und B2 als Gesamtschuldner verurteilt worden und dann nochmal B2 und B3 einzeln. Es sind quasi 3 Beträge, die eingefordert werden.

B1 ist insolvent, da zahlt keiner was, weder die Forderung noch die Gerichtskosten.

Wie gesagt, mir gehts jetzt um die GK von B2, weil wir die anteilig zu 1/2 lt. späterem Vergleich mittragen.
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Anahid
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#10

23.10.2013, 17:04

Die Rechnung macht für micht überhaupt keinen Sinn. Hast Du mal mit dem Rechtspfleger gesprochen? Die Landesjustizkasse erstellt ja die Rechnung nach den Vorgaben des Gerichts und ehrlich gesagt, blicke ich hier auch nicht durch, warum 1/2 der Gerichtskosten geltend gemacht werden. B1 ist ja insolvent, sodass das Gericht durchaus hinsichtlich der auf diesen entfallenden Kosten den Kläger (Euch) zurückgreifen kann. Ich denke nicht, dass das Gericht versuchen wird, insoweit zunächst Gebühren von den anderen Beklagten zu erhalten. Im Wege der Zweitschuldnerhaftung greift das Gericht meines Wissens in solchen Fällen immer sofort auf den Kläger zurück.

Vielleicht kannst Du mal mitteilen, welchen Antrag Ihr gestellt hattet. Die Frage, ob hier Gesamtschuldnerschaft vorgelegen hat (zumindest im Klageantrag) ist nicht von der Hand zu weisen. Welche Beträge wurden denn eingeklagt? Der Urteilsbetrag sagt ja nix über den Streitwert des Verfahrens aus.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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