Gerichtskostenvorschuss Familiensache

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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freaky_quatsch
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#1

23.09.2013, 11:49

Hallo ihr Lieben! :wink1

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich stehe ein wenig auf dem Schlauch.
Mein Chef hat mir eine Akte mit Schreiben des Gerichtes gegeben, indem diese zwei Gerichtskostenvorschüsse (Hauptsache Sorge + einst. Anordnung) zu einem VW von 3.000 € fordern.
Ich hatte damit leider noch so überhaupt gar nichts zutun und weiß somit gerade 0 wie ich auf den gewünschten Betrag komme. Ich habe bereits im GKG geguckt und festgestellt, dass es auch noch ein FamGKG gibt. -Bahnhof-

Ich würde mich über ein paar richtungsweisende Tipps sehr freuen :thx
Snoops
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#2

23.09.2013, 15:17

Hallo,

schau mal in der Anlage zu § 28 FamGKG nach.
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