Gerichtskostenrückzahlung

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Sabbi
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#1

06.08.2013, 10:36

Ihr lieben, ich hab grad n absolutes Brett vorm Kopf, ich verstehe die Gerichtskostenrechnung nicht. Folgender Fall:

Wir haben im Juni 2012 Klage eingereicht und nach einem vorläufigen Gegenstandswert von 75.000,00 € Gerichtskosten in Höhe von 1.968,00 € eingereicht.

Mittlerweile ist Urteil zu unseren Gunsten ergangen, Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, der Gegenstandswert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Nun erhalten ich die Kostenrechnung des Landgerichts.
Wert: 20.000,00 €
Nr. 1210 KV GKG 864,00 € (was ja stimmt)
abzgl. bereits gezahlter 1.968,00 €
zu erstattender Betrag: 1.968,00 €

Wie bitte? Wieso bekommen wir denn nun die komplett eingezahlten Gerichtskosten zurück? Hat die Gegenseite die in der Zwischenzeit eingezahlt?
Ich verstehs einfach nicht :(
gkutes

#2

06.08.2013, 10:50

auch eine Gerichtskasse macht mal Fehler :D
hier liegt offensichtlich einer vor. Einfach mal anrufen und dann klärt sich die Sache
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Liesel
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#3

06.08.2013, 10:56

Hat die Gegenseite evtl. PKH bewilligt bekommen?
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Sabbi
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#4

06.08.2013, 11:00

Ne, die Gegenseite ist eine öffentliche Behörde, die haben kein PKH, denke ich :D
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Sabbi
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#5

06.08.2013, 11:41

..und damit hab ich mir selbst schon die Antwort gegeben: § 2 GKG, Kostenfreiheit für Bund und Länder :mrgreen:
Trotzdem danke für eure Hilfe :thx
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#7

06.08.2013, 16:29

gkutes hat geschrieben:ah =)
:lol: :lol:
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#8

06.08.2013, 16:50

:oops: macht ihr euch grad lustig? :oops:
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#9

06.08.2013, 18:07

Sabbi....der freche Dino kann gar nicht anders :mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

06.08.2013, 18:16

Nee Sabbi, keine Bange - ich musste nur über den vielsagenden Laut von gkutes schmunzeln...

@ Anahid:
Woher weißt Du? :shock: :kopfkratz :ka
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