![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Kurze Frage, folgender Fall:
Mahnverfahren eingeleitet (GW: 13.432,92 €). Gerichtskosten 121,- € eingezahlt. Gegenseite erhebt Widerspruch, zahlt daraufhin allerdings einen Teil. Neuer Wert für ein eventuelles Klageverfahren wäre 2.120,61 €.
Jetzt die Frage: 3,0 Gebühren wären bei dem Wert 243,- €. Unsere Mandantin müsste doch jetzt nur noch (243 – 121 =) 122,- € einzahlen oder? Ich bin mir nicht sicher, ob ich das "einfach so" machen darf. Mich verwirren hier die Gegenstandswerte…
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)