Gerichtskosten Mahnverfahren, Klageverfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Croata
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#1

23.07.2013, 10:20

Hallo! :-)

Kurze Frage, folgender Fall:

Mahnverfahren eingeleitet (GW: 13.432,92 €). Gerichtskosten 121,- € eingezahlt. Gegenseite erhebt Widerspruch, zahlt daraufhin allerdings einen Teil. Neuer Wert für ein eventuelles Klageverfahren wäre 2.120,61 €.

Jetzt die Frage: 3,0 Gebühren wären bei dem Wert 243,- €. Unsere Mandantin müsste doch jetzt nur noch (243 – 121 =) 122,- € einzahlen oder? Ich bin mir nicht sicher, ob ich das "einfach so" machen darf. Mich verwirren hier die Gegenstandswerte… :oops:
sansibar
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#2

23.07.2013, 10:36

Wenn ihr den Streitantrag entsprechend stellt - ggf. wäre auch Verweisung vom LG zum AG nötig? -, müsste das okay sein. Ich würde im Streitantrag dazu was sagen und vorrechnen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
gkutes

#3

23.07.2013, 13:47

nein, das stimmt so nicht. Ihr müsst 2,5 Gebühren aus 2.120,61 einzahlen.
Die GK des Mahnverfahrens sind schon "verbraucht", die kannst du nicht einfach anrechnen
sansibar
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#4

23.07.2013, 14:11

O Mist, stimmt, gkutes, danke für die Korrektur! :oops:
Grüße - sansibar
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Croata
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#5

23.07.2013, 16:41

Ich danke euch! :smile:
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