Hallo!
Kurze Frage, folgender Fall:
Mahnverfahren eingeleitet (GW: 13.432,92 €). Gerichtskosten 121,- € eingezahlt. Gegenseite erhebt Widerspruch, zahlt daraufhin allerdings einen Teil. Neuer Wert für ein eventuelles Klageverfahren wäre 2.120,61 €.
Jetzt die Frage: 3,0 Gebühren wären bei dem Wert 243,- €. Unsere Mandantin müsste doch jetzt nur noch (243 – 121 =) 122,- € einzahlen oder? Ich bin mir nicht sicher, ob ich das "einfach so" machen darf. Mich verwirren hier die Gegenstandswerte…
Gerichtskosten Mahnverfahren, Klageverfahren
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn ihr den Streitantrag entsprechend stellt - ggf. wäre auch Verweisung vom LG zum AG nötig? -, müsste das okay sein. Ich würde im Streitantrag dazu was sagen und vorrechnen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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nein, das stimmt so nicht. Ihr müsst 2,5 Gebühren aus 2.120,61 einzahlen.
Die GK des Mahnverfahrens sind schon "verbraucht", die kannst du nicht einfach anrechnen
Die GK des Mahnverfahrens sind schon "verbraucht", die kannst du nicht einfach anrechnen