Gerichtskosten/Gerichtsvollzieherkosten bei ZV ins Grundbuch

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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katrin2380
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#1

05.10.2007, 15:11

bitte hilfe, weil primäre für mich. Was entstehen unserem mandanten für auslagen bei vollstreckung in das grundbuch (eintragung einer sicherungshyp.). Fallen gerichtsvollzieherkosten und/oder gerichtskosten an? Vorschrift? ganz herzlichen dank im voraus.
liebe grüße
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Grübchen
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#2

05.10.2007, 15:18

ISt länger her das ich das gemacht habe. Du machst für die Sicherungshypothek ein Schreiben an das Gericht, dass ist praktisch der Antrag darin gehören die Forderungen und soweit ch weiß auch deine Kosten. GVZ KOsten fallen nicht an der hat damit ja nix zu tun. Ich kann dir das MOntag aber raussuchen wenn du magst. Schick mir dann ne pn OK?
LG Grübchen
StineP

#3

05.10.2007, 15:19

http://www.mahnung-online.de/index.html ... osten.html

Gerichtsvollzieherkosten können ja nun nicht anfallen, das sollte klar sein.

Bei der Eintragung einer Zwangshypothek:

*

der Anwalt erhält eine 0,3-fache Gebühr
[Image] Rechtsanwaltsgebühren
* das Grundbuchamt erhält eine volle Gebühr nach der Kostenordnung.
eve

#4

05.10.2007, 15:19

Gerichtskosten siehe: KV 2210 ff; KV 2220 f. WErtvorschriften:. §§ 54 - 56 GKG.
Jupp03/11

#5

05.10.2007, 15:20

3309 RVG 03 nach dem Betrag der Sicherungshypothek

10/10 Geb. nach § 62 KostO nach dem Betrag der Hypothek

keine GVZ Kosten
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