Hallo, habe mir die Akte heute noch mal zu Gemüte geführt, und mir den ganzen Krims noch mal angesehen....
1.
Zunächst lag der Fehler anscheinend zum Teil bei unserem Praktikanten, der mir sagte, Akte kam vom Gericht und den Zettel leicht verschlampt hatte, ich hatte nur ne Notiz von ihm zu allem, großes Tohuwabohu und so, jetzt ist raus, sie kam von der PI hier in Jena....
Die Sache liegt zwar auch bei der StaA, aber...gleicher Mandant, andere Sache, hier ging anscheinend einiges verschüttet, da ich nun anscheinend wegen ner anderen Sache bei Gericht angerufen hatte, es kamen in beiden Sachen die Akten zur Einsicht und jetzt ordnet Praktikant noch mal zum passenden Az alles neu....Naja, lassen wirs mal sein, mein Kaffee rettet mir meinen Tag heute hoffentlich...
2.
Die höheren Kosten berechnen sich gemäß § 107 V OWiG mit Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordung, soll heißen, wenn die Akte in einem anderen Teilgebäude der PI gelagert wurde und für uns geholt werden musste, bekommt der Polizist, der sich auf die ach so lange Reise gemacht hat, dafür sozusagen "Wegegeld", dann dürfen die noch weitere Auslagen für sich erheben, woraus sich dann dieser tolle hohe Betrag ergibt.
Dies soll anscheinend hier in Thüringen für alle Akten der PI gelten, für die ab dem 01.03.13 Akteneinsicht beantragt wurde, wobei ich nachsetzen möchte, dass wir erst heute wieder ne Akte von der PI Jena hatten, Akteneinsichtsgesuch aus April, aber nur 12 €
, anscheinend kommt es noch drauf an, wie die gerade drauf sind, so scheint es mir...
Na dann noch eine schöne Woche allen und ich hoffe, ich habe nicht zu sehr verwirrt mit meiner Erklärung am Anfang