Gerichtskostenrechnung richtig?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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FeldKiel
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#1

13.03.2013, 18:33

Hallo liebe Foreno´s,

ich habe heute eine Gerichtskostenrechnung bekommen und bin mir nicht sicher, ob die so richtig ist. Folgendes hat das Gericht abgerechnet:

1100 Mahnverfahren, §§ 3, 34 GKG (0,5) Wert: 2.203,00 40,50 €
1211 Vergleich - Prozessverf. ermäßigt, §§ 3, 34 GKG (0,5) Wert: 4.733,20 80,50 €
1900 Vergleichsgebühr, §§ 3, 34 GKG (0,25) Wert: 73,45 10,00 €

Hintergrund ist folgender: Unsere Mdtin wurde per MB aufgefordert Mietrückstände zu zahlen. Es wurde Widerspruch eingelegt. Im streitigen Verfahren wurde nach langem Hin und Her (einschließlich mehreren Klagerhöhungen wg. weiteren Mietrückständen) ein Vergleich geschlossen. Im Streitwertbeschluss wurde festgesetzt: Streitwert 4.733,20 €, Wert des Vergleichs übersteigt diesen um 73,45 €.

Ist das alles so richtig?
Hab die 1900 noch nie bei einer GK-Rechnung gesehen...

Vielen Dank für eure Hilfe,
Eure FeldKiel
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SteffiK.
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#2

13.03.2013, 20:40

Hab jetzt keine Tabelle zur Hand, aber für mich hört sich das soweit ganz richtig an.

Die 1900 GKG gibt es für den Abschluss eines Vergleiches und lautet wie folgt:

Soweit der Wert des Vergleichgegenstands den Wert des Verfahrensgegenstandes übersteigt: 0,25-Gebühr
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
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NORTHERN DINO
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#3

13.03.2013, 20:44

Zustimm. Soweit es um die Abrechnung des Mehrvergleichs geht: Keine Beanstandung.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#4

14.03.2013, 10:21

oh, supi, danke für eure Hilfe

:thx
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