Liebe Kolleginnen und Kollegen,
haben folgendes Problem:
vorgerichtliche Tätigkeit (2300 VV) in familienrechtlicher Angelegenheit
Mahnbescheid gegen Mandantin
streitiges Verfahren - neuer RA trägt vor, dass das Familiengericht für das streitige Verfahren zuständig sei
wir meinen, dass das Amtsgericht sachlich zuständig ist
Welche Meinung ist richtig? Entscheidungen?
Brauche wg. Fristsetzung dringend Hilfe !!!
Vorab
Gebührenforderung gegen Mandant in Familiensache
- RA-Fach-Petra
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Nach meinen Kommentaren ist das Amtsgericht zuständig. Bei Euch stellt sich doch aber die Frage gar nicht, weil Ihr keine gerichtlichen Gebühren geltend macht, damit ist auch §34 ZPO nicht einschlägig.
-
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wenn es um eure kostenerstattung geht, natürlich das amtsgericht
einen schönen Tag noch wünsche
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- RA-Fach-Petra
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Ich sehe das auch so, dass das AG zuständig ist.
Gegner bezieht sich auf § 111 Nr. 10 FamFG iVm § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.
???? Für mich war das eigentlich immer klar.
Gruß Petra
Gegner bezieht sich auf § 111 Nr. 10 FamFG iVm § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.
???? Für mich war das eigentlich immer klar.
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Aber es gibt doch gar keinen Hauptprozess.