GK bei einer EV????
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nur wenn du die Abschrift vom Vermögensverzeichnis einholst, glaube ich ...
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Nein, es werden, wenn du die Abgabe einer EV beantragst, keine GK fällig! Nur wenn du die Abschrift einholst und zwar 15 €.
- butterflybabe
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GK nur wenn du Abschirft aus dem Vermögensverzeichnis beantragtst.
Kann mich anschließen: Die eV an sich löst keine GK aus, allerdings die Einholung eines Vermnögensverzeichnisses (15 €)
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@annica440:
Aber Dir ist klar, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Abnahme der EV zuständig ist, Gebühren (KV 260 GVKostG: 30 Euro, ggfls. noch weitere 30 Euro nach KV 270 GVKostG) und Auslagen berechnet, wenn der Schuldner die EV noch nicht abgegeben hat, oder?
Aber Dir ist klar, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Abnahme der EV zuständig ist, Gebühren (KV 260 GVKostG: 30 Euro, ggfls. noch weitere 30 Euro nach KV 270 GVKostG) und Auslagen berechnet, wenn der Schuldner die EV noch nicht abgegeben hat, oder?