Geld von Landeskasse bei Vergleich?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
aculita
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#11

08.07.2012, 17:46

"iudex non calculat" ??? :wink:
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Jupp03/11

#12

08.07.2012, 17:47

war nur einfacher Reno. :mrgreen:
aculita
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#13

08.07.2012, 17:50

Aber da wir alle nette Menschen sind, halten wir es wie einfachIch...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

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Jupp03/11

#14

08.07.2012, 17:52

Vielleicht erklärt es ja ein lieber Rechtspfleger, wie einfach das mit der Ermittlung der Gerichtskosten in Gerichtsakten ist. Die blättern nämlich normal nicht die Akte durch.
aculita
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#15

08.07.2012, 17:56

... sondern hoffen auf nette Menschen, die es ihnen sagen, wieviel sie reinschreiben sollen...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

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#16

08.07.2012, 18:12

aculita hat geschrieben:... sondern hoffen auf nette Menschen, die es ihnen sagen, wieviel sie reinschreiben sollen...
... die das nicht aus reiner Nettigkeit tun, sondern weil sie an einer effizienten Bearbeitung interessiert sind und daher möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel haben möchten - der dann bitte auch richtig ist.

Aber das nur nebenbei. Soll jeder handhaben wie er will, ich mach es für mich lieber etwas ausführlicher als das ich wochenlang mit einer sinnlosen Kostenfestsetzung beschäftigt bin und der Mandant schon angenervt nachfragt was denn Phase ist :wink:
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#17

08.07.2012, 20:52

Schon gewusst? Jede Kostenfestsetzung ist nur so sinnvoll wie der ihr zugrunde liegende KFA. :P :auslach
~ Grüßle ~
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#18

08.07.2012, 22:00

13 hat geschrieben:Schon gewusst? Jede Kostenfestsetzung ist nur so sinnvoll wie der ihr zugrunde liegende KFA. :P :auslach
Ach tatsächlich, wäre ich jetzt nicht drauf gekommen. Danke an dieser Stelle für den qualifizierten Beitrag und den damit verbundenen Hinweis!

Sorry, aber ich habe es echt nicht nötig, mich für gut gemeinte Hinweise blöd anmachen zu lassen.
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#19

09.07.2012, 09:02

Man muss nicht immer alles sofort auf sich persönlich beziehen. :wink: Ich denke mal, der Dino hat mehr unsinnige Anträge gesehen, als ihm lieb ist.
Im Übrigen halte ich persönlich es für fatal, dem Gericht in Unkenntnis der Gerichtskostenabrechnung zu schreiben, welcher Betrag festzusetzen ist. Im 08/15 Fall mag das angehen. Aber da, wo z.B. Gutachtervorschüsse gezahlt wurden, fehlt es einfach am Zahlenwerk um das zu berechnen. :wink:
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#20

09.07.2012, 16:43

Pepples hat geschrieben:Man muss nicht immer alles sofort auf sich persönlich beziehen. :wink: Ich denke mal, der Dino hat mehr unsinnige Anträge gesehen, als ihm lieb ist.
Ja gut, da hast Du sicher auch wieder recht. Ich gebe zu, ich war gestern ziemlich angekratzt von vorstehenden Äußerungen, die ich einfach unpassend finde.
Pepples hat geschrieben:Im Übrigen halte ich persönlich es für fatal, dem Gericht in Unkenntnis der Gerichtskostenabrechnung zu schreiben, welcher Betrag festzusetzen ist. Im 08/15 Fall mag das angehen. Aber da, wo z.B. Gutachtervorschüsse gezahlt wurden, fehlt es einfach am Zahlenwerk um das zu berechnen. :wink:
Hierzu möchte ich abschließend nur erwähnen, dass ich dem Gericht keineswegs generell die festzusetzenden Gerichtskosten mitteile. Ich habe lediglich geschrieben, dass ich es bei einem Gericht mache und da auch nur, weil es mehrfach zur Fehlfestsetzung kam - obwohl es ein 08/15 Fall war (MV, str.V). Und für mich persönlich ist es in solchen Fällen sinnvoller, mal eben den mir eh bekannten Betrag festsetzen zu lassen als im Zweifel unnötig hin und her zu schreiben und Zeit zu vergeuden.

Und wieso das hier derart aufgepauscht wird, ist mir auch unverständlich. Letztlich war es ein Vorschlag meinerseits - den kann man berücksichtigen, muss man aber nicht. Statt es bei einer Kommentierung zu belassen, wird sich an einer Aussage mit zum Teil belustigend wirkendenden Beiträgen ereifert. Muss das sein?

Im Übrigen finde ich es auch einfach nicht fair, wenn einem aufgrund missverstandener Beiträge indirekt mangelnde Sachkunde unterstellt wird, was schlicht nicht zutreffend ist.

Ehrlich gesagt hätte ich etwas mehr Sachlichkeit erwartet.
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