Hallo Leute,
ich brauche noch mal eure Hilfe:
Ich habe hier gerade folgenden Fall:
MB wird beantragt und erlassen, innerhalb der 2 Wochen Wartefrist passiert nix.
Jetzt wird VB beantragt und die ZV begonnen.
Nach fast 2 Wochen legt der Schuldner Widerspruch gegen den MB ein, welcher als Einspruch gegen den VB behandelt wird.
Das Ganze geht ins streitige Verfahren über und währenddessen wird die ZV (leider nicht besonders erfolgreich) weiterbetrieben.
Einspruch des Schuldners wird vollumfänglich abgewiesen und ich soll jetzt den KFA machen.
Meine Frage: Kann ich jetzt die ZV-Kosten direkt mit in den KFA mitaufnehmen oder muss ich dafür einen extra-Antrag machen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
ZV-Kosten in KFA aufnehmen bei Einspruch gegen VB
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ZV-Kosten sind nach 788 festzusetzen - gesonderter Antrag beim Vollstreckungsgericht.
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(UNHEILIG)
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