Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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JLKL
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#1
12.06.2012, 10:13
Hallo zusammen!!
Ich habe folgendes "Problem":
Wir haben in einem Personenstandsverfahren um Gegenstandswertfestsetzung gebeten, um einen VKH-Vorschuss abrechnen zu können. Zur Antwort haben wir jetzt folgendes bekommen vom Gericht:
"in obigem Verfahren ist vom Wert des § 30 II 1 GKG auszugehen."
Ähhhhh, hääääääääää??? Meine Chefin hat sich das ganz einfach gemacht und einfach draufgeschrieben: "dann jetzt VKH-Vorschuss abrechnen". Ah ja, is klar.... Also ich hab mal danach gesucht, aber im § 30 GKG gibts noch nicht mal Absätze. Da gibt es gerade mal einen. Oder ich bin einfach blind...
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schonmal für Eure Hilfe!
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JLKL
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#3
12.06.2012, 10:20
Oh ne oder??? Das ist doch jetzt nicht wahr! Was für *piiiiiep* da beim AG!!!
Danke Dir für Deine Hilfe!
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#5
12.06.2012, 11:37
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