GK Arbeitsgericht I. und II. Instanz

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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julinda
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#1

11.06.2012, 10:58

Arrgghh, wieder mal Abrechnung arbeitsrechtl. Angelegenheit :twisted:

Hallo Ihr! Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen?!

Arbeitsgericht I. Instanz, Kläger verliert. II. Instanz, Beklagter verliert. Weclhe GK entstehen in I. und II. Instanz und wer muss weclhe tragen?

Was wäre mit den Gerichts- und Anwaltskosten, würden die Parteien in II. Instanz einen Vergleich schließen?

Vielen Dank!!!!!!!!!!
gkutes

#2

11.06.2012, 11:28

Die Gerichtskosten sind im 8. Tel des Kostenverzeichnisses des GKG geregelt
wer muss weclhe tragen?
das steht in der Kostengrundentscheidung
Was wäre mit den Gerichts- und Anwaltskosten, würden die Parteien in II. Instanz einen Vergleich schließen?
Die Gerichtskosten entfallen, siehe Vorbemerkung 8 des KG GKG. Die RA-Kosten werden in dem Vergleich individuell geregelt. Manchmal Kostenaufhebung. Manchmal halb/halb.
julinda
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#3

11.06.2012, 11:42

Danke :wink2
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