GK nachträglich festsetzen?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Ilona
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#1

29.08.2007, 16:02

Hallo!

Folgendes Problem:

Unser Mandant hat MB beantragt. Dann VB. Dieser wurde erlassen. Daraufhin gabs Einspruch vom Gegner. Wir haben einen Schriftsatz gemacht. Es erging 2. Versäumnisurteil und der VB wurde aufrecht erhalten.
Gerichtskosten haben wir nie einbezahlt, nur unser Mandant die 0,5 für den MB.
Dann haben wir Kostenfestsetzung beantragt. Der KfB erging auch, wir haben eine Verfahrensgebühr beantragt, die wurde auch festgesetzt. Die 0,5 GK nicht, sind ja schon im VB tituliert.
Das ganze war schon 2006.
Jetzt schickt uns unser Mandant eine Kostenrechnung der LJK über die restlichen 2,5 Gebühren. Hat er auch schon bezahlt.

Meine Frage:
Ist es möglich, diese restlichen Gerichtskosten noch nachträglich mit einem KfA bei Gericht festsetzen zu lassen? Schließlich soll die der Gegner bezahlen.

Schöne Grüße und schon mal Danke im Voraus!
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charly03
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#2

29.08.2007, 16:04

Eigentlich beantragt man die Kostenfestsetzung doch immer inkl. aller weitergehender Gerichtskosten oder? Also bei uns wird es immer so gemacht. Dann hätte das Gericht die eigentlich selbständig hinzusetzen müssen. Denke schon, wenn der Mandant jetzt die Rechnung bekommen hat und die 2,5 GK nicht im Kfb enthalten sind, dass ihr sie nachträglich festsetzen lassen könnt.
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Bino
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#3

29.08.2007, 16:04

ja, ich habe sowas ähnliches auch schon mal gemacht. Da fiel dem Mandanten ein, dass er noch Fahrtkosten zu den Terminen erstattet haben wollte. Die Akte war bei Gericht auch schon geschlossen, hat aber funktioniert.
Komisch aber, dass die das übersehen haben, denn normalerweise ist in den Anträgen ja enthalte, dass alle GK hinzugesetzt werden sollen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
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#4

29.08.2007, 16:09

Das ist normalerweise kein Problem, habe ich heute auch gemacht, die Akte war seit Mai fertig. Mdt kam nicht aus dem Knick. Da werden die zwar meckern, wegen Ablage und so, aber das steht dem Mdten ja zu.
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Ilona
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#5

29.08.2007, 16:09

Ja, etwas seltsam, weil wir natürlich immer diesen Standartsatz wg. GK mit drin haben.
Aber dann schick ich einfach nochmal nen KfA.

Danke! :)
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charly03
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#6

29.08.2007, 16:11

:dafuer Einfach los schicken und warten, was das Gericht dazu sagt. Aber dürfte ja nichts dagegen sprechen. Kannst ja mal bei Gelegenheit berichten.
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Janin

#7

29.08.2007, 16:12

Würde auch die restl. GK zur Kostenfestsetzung beantragen. Wirst ja sehen, ob Gericht moniert oder sonst was.
Jupp03/11

#8

29.08.2007, 16:12

Antrag stellen und ab.
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butterflybabe
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#9

30.08.2007, 10:08

:zustimm Allen Vorrednerinnen

Kosten können immer noch festgesetzt werden. Evtl. auf die Verjährung achten. Oder, die müsste doch hier auch irgendwann eintreten ???
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#10

30.08.2007, 10:59

Da ja eigentlich die Beklagtenseite Kostenschuldner ist, kann ich mir vorstellen, dass der Kläger jetzt für die restlichen Gerichtskosten als II.-Schuldner (Antragsteller der Instanz) in Anspruch genommen worden ist, weil die Beklagtenseite nix hat. Das sollte aus der Kostenrechnung auch ersichtlich sein. Natürlich kann man auch diese Kosten festsetzen lassen.
~ Grüßle ~
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