Hallo,
ich soll mal für meinen Chef folgendes recherchieren:
Was ist gerichtskostentechnisch günstiger nach einer bereits stattgefundenen mündlichen Verhandlung - Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Klagerücknahme und Erledigungsantrag, was ist günstiger?
Auf jeden Fall kann die Klagrücknahme nach mündl. Verhandlung nur noch mit Zustimmung des Gegners erfolgen. Aber was günstiger ist... Ich glaube, beides kostet gleich viel. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Für euren Mandanten wohl eine Erledigungserklärung. Klagrücknahme: Kosten fallen auf Kläger, Erledigung: Gericht entscheidet über die Kosten.
Die Gerichtskosten werden bei einer Klagerücknahme von drei Gebühren (Anl. 1 zum GKG Nr. 1210) auf eine Gebühr ermäßigt (Anl. 1 zum GKG Nr. 1211).
Die Kosten des Verfahrens bei Klagerücknahme trägt grundsätzlich der Kläger (§ 269 Abs. S. 2 ZPO). Ist der Anlass der Klage aber vor Rechtshängigkeit entfallen, wird über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes entschieden.
Bei einer Teilrücknahme werden die Kosten entweder nach der Quotenmethode oder der Mehrkostenmethode berechnet.
Hier wird durch das Gericht entschieden, wer die Kosten zu tragen hat. Die Entscheidung erfolgt danach, inwieweit die Klage nach dem bisherigen Vortrag berechtigt gewesen wäre. Dabei entfaltet eine Erfüllung der Klageforderung durch den Beklagten eine gewisse Indizwirkung (aber keine zwingende Wirkung) für die Berechtigung der Klage.
Kosten fallen hier übrigens ebenso wie bei einem Urteil an. Die Gerichtskosten ermäßigen sich nicht
Die Gerichtskosten werden bei einer Klagerücknahme von drei Gebühren (Anl. 1 zum GKG Nr. 1210) auf eine Gebühr ermäßigt (Anl. 1 zum GKG Nr. 1211).
Die Kosten des Verfahrens bei Klagerücknahme trägt grundsätzlich der Kläger (§ 269 Abs. S. 2 ZPO). Ist der Anlass der Klage aber vor Rechtshängigkeit entfallen, wird über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes entschieden.
Bei einer Teilrücknahme werden die Kosten entweder nach der Quotenmethode oder der Mehrkostenmethode berechnet.
Hier wird durch das Gericht entschieden, wer die Kosten zu tragen hat. Die Entscheidung erfolgt danach, inwieweit die Klage nach dem bisherigen Vortrag berechtigt gewesen wäre. Dabei entfaltet eine Erfüllung der Klageforderung durch den Beklagten eine gewisse Indizwirkung (aber keine zwingende Wirkung) für die Berechtigung der Klage.
Kosten fallen hier übrigens ebenso wie bei einem Urteil an. Die Gerichtskosten ermäßigen sich nicht