Zwangsversteigerungsantrag - Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Mistfratz
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#1

28.02.2012, 08:50

Hallo!

Wir haben in einer Sache Zwangsversteigerungsantrag eingericht. Nun stellt sich mir die Frage nach den Kosten. Stimmt es, dass für die Entscheidung über unseren Antrag lediglich 50 € GK anfallen gem. Nr. 2210 GKG? Anschließend heißt es im GKG, Nr. 2211, "Verfahren im Allgemeinen". Ab wann ist diese Gebühr entstanden? Aus welchem Wert berechnet sich die 0,5-Gebühr, aus dem Wert z.B. des Grundstücks oder aus unserem Forderungswert?

Leider bin ich in Zwangsversteigerungssachen ein Anfänger... :oops:
Mistfratz
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#2

28.02.2012, 16:32

:katze2
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Morgenmuffel
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#3

28.02.2012, 16:55

Meines Wissens errechnen sich die GK aus der Forderung, die angemeldet wurde, also je nach dem, wie hoch sie ist, könnten 50,00 € schon stimmen. Dies gilt aber nur für die Anmeldung. Wie das ist, wenn das Zwangsversteigerungsverfahren durchgeführt ist, weiß ich nicht :oops: , aber da weiß vielleicht jemand anderes hier was genaueres :smile:
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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