Abrechnung Abänderung VKH-Beschluss

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Naughty but nice
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#1

17.01.2012, 11:34

Hallo Leute,

ich habe hier eine Akte, bei der ich nicht weiter weiß.

Mandantin hat sich scheiden lassen. VKH wurde mit Ratenzahlung im Jahre 2010 bewilligt.

2011 haben wir aufgrund Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse dahingehend einen Abänderungsantrag für den VKH-Beschluss gestellt, dass dieser ohne Ratenzahlung erlassen wird, sprich, die Mandantin keine Raten mehr leisten muss.

Diesen Beschluss hat das Gericht auch so erlassen (,,Beschluss aus 2010 wird dahingehend abgeändert, dass die Antragsgegnerin keine Raten mehr zu leisen hat.").

Meine Frage ist jetzt:

Kann ich dafür noch was abrechnen?
Ich habe ja kein Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt, daher weiß ich nicht ob ich hier was abrechnen kann.

Hat jemand eine Idee/einen Vorschlag für mich?

Danke für eure Hilfe.

Lg Naughty
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LuzZi
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#2

17.01.2012, 11:35

Glaub nicht, dass du hier noch etwas abrechnen kannst. Wüsste zumindest nicht einmal im Ansatz, was.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Pepples
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#3

17.01.2012, 11:42

Hallo :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

und den Hinweis des Moderatorenteams:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=1&t=52549" target="blank

Sollten nach Aufforderung zur Profilergänzung trotz weiterhin fehlender Angaben im Profil Antworten auf die Ausgangsfrage gegeben werden, werden wir diese bei Kenntnis ohne weiteren Kommentar löschen.


:thx
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#4

17.01.2012, 12:37

Hallo Pepples,

habe meine Tätigkeit nachgetragen. Ist mein Eintrag so ausreichend?
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#5

17.01.2012, 12:39

:lol: Reicht vollkommen :thx
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