Gerichtskosten Urkundenverfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Anton79
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#1

07.08.2007, 21:16

ich frage mich wie ist das mit den gerichtskosten im Urkundenverfahren läuft? kann mich grad nicht mehr erinnern und finde das auch nicht im kommentar.

Zu beginn des urkundenverfahrens werden doch ganz normal 3 gebühren angefordert, nicht wahr?

aber wie ist es, wenn dann das nachverfahren betrieben wird!? werden dann nochmal gerichtskosten angefordert? wenn ja, wie viele? wann werden diese angefordert? zu beginn des nachverfahrens oder am ende?

liebe grüße
StineP

#2

07.08.2007, 21:45

In Anbetracht dieser : http://www.jurawelt.com/sunrise/media/m ... fahren.pdf

Übersicht meine ich, dass neue GKG anfallen..
Anton79
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#3

07.08.2007, 23:12

hmm ich bin da skeptisch, aber vielleicht raffe ich die skizze einfach nur nicht.

ich meine mich zu erinnern, bei den nachverfahren aus früheren akten, dass da nie gerichtskosten fpr das nachverfahren angefordert wurden.

Weiß es jemand ganz sicher?
StineP

#4

08.08.2007, 06:58

Oh, ich hab hier grad was gefunden (macht ja irgendwie auch Sinn) "Kosten
Gerichtskosten: Der Urkundenprozess und das Nachverfahren stellen eine Einheit dar, es entstehen keine gesonderten Kosten.
Rechtsanwaltskosten: das Nachverfahren stellt einen neuen Termin dar, für den noch mal eine Gebühr fällig wird."
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NORTHERN DINO
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#5

08.08.2007, 07:29

Wie bereits "anderwärts" festgestellt: Das Nachverfahren verursacht keine neuen Gerichtskosten.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Gast

#6

08.08.2007, 16:46

Also ich habe mir mal die Arbeit gemacht, das Kostenverzeichnis des GKG zu durchsuchen (natürlich elektrisch) weil mich das interessiert hat. Ich konnte mir nämlich nicht vorstellen, dass man diese Möglichkeit Kosten zu erheben einfach so sausen lässt. Ist aber offenbar so, dass für das Nachverfahren keine besonderen Gerichtskosten erhoben werden.
Mal sehen, wie lange noch.
Hab ich was dazu gelernt.
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