kein Ausgleich von Gerichtskosten

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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marlix
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#1

27.07.2011, 11:17

Wenn in einem Urteil eine Kostenentscheidung von 48 % Beklgter und 52 % Kläger ergeht. Ist es dann richtig, dass die Gerichtskosten "nicht auszugleichen" sind? Wir (Kläger) haben doch Vorschuss gezahlt. Muss da nicht ein Ausgleich stattfinden auch betreffend die Gerichtskosten?
tiko73

#2

27.07.2011, 11:23

Na, du machst hier einen Kostenausgleichungsantrag über alle Gebühren und die Gerichtskosten.
Der Rechtspfleger quotelt dann alles, auch das was die GS angemeldet hat.
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Pepples
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#3

27.07.2011, 11:23

Wie lautet denn die genaue komplette Kostenentscheidung?
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marlix
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#4

27.07.2011, 12:41

Also die Kostenetscheidung heißt: 1. Es wird festgestellt, dass die Hauptsache in Höhe von 400 € erledigt ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200 € + Zinsen zu zahlen. 3. Von den Kosten des Rechststreits trägt der Kläger 52 %, der Beklagte 48 %. 4. Von den Kostend es slbst. Beweisverf. trägt der Kläger 40% und der Beklagte 60%.

Es wurde Kostenausgleich (für 3. ) beantragt. Da steht bei 1. Gerichtskosten: GK sind nicht auszugleichen. 2. außergerichtlichen Kosten: (nach Ausrechnung) Beklagter hat rund 120,00 € an Kläger zu zahlen.

Warum wurden hier keine GK mit ausgeglichen. Außerdem fehlen auch noch die Kosten der Anhörung des Gutachters im Termin.

Es ist ja nach dem Titel mit Bgründung auch keine Rückerstattung zu erwarten. Kann das was mit dem selbst. BV zu tun haben.
gkutes

#5

27.07.2011, 13:19

nanu? na, das kann eigentlich nicht sein.
Musst mal bei Gericht anrufen. Und die GK-Rechnung anfordern.
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NORTHERN DINO
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#6

27.07.2011, 14:23

Ein Möglichkeit: Die Vorschusszahlung war so gering, dass sie nur auf die eigene höhere Kostenschuld verrechnet wurde. Das kann beim Anfall von Gutachterkosten durchaus der Fall sein.
Auch hier: Lasst euch eine Kopie der GKR schicken und ihr wisst Bescheid.
~ Grüßle ~
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