Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast
#1
29.07.2007, 16:17
Huhu
Ich wollte mal wissen, wann dem Mandanten Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden (Vorschussrechnung für das gerichtliche Verfahren) und in welcher Höhe (immer 3 Gebühren)?
Vielen Dank schon mal im Voraus
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13
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Curry
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#4
29.07.2007, 17:39
Bei uns ist das unterschiedlich. Bei einigen Mandanten legen wir die Gerichtskosten schon mal aus, aber anderen wiederum verlangen wir einen Vorschuss, gleich zusammen mit dem Vorschuss der Verfahrensgebühr evtl. auch der Terminsgebühr.
Die Höhe der Gebühr richtet sich, wie Annile sagt, nach dem GKG.
Curry
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#5
29.07.2007, 19:36
GK legen wir nie für Mdt aus, das sollen die mal schön selbst überweisen und verbürgen tun wir uns auch net mehr, seitdem wir mal beinah bös auf die Schnauze gefallen wären
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#6
29.07.2007, 20:04
Wir machen das auch nur bei Mandanten, wo wir wissen, dass die das bezahlen werden. Bei sehr hohen GK legen wir es meist nie aus.
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Silvia
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#7
29.07.2007, 23:16
Hallo,
wenn wir z. B. Klage eingereicht haben, warten wir meistens ab, bis das Gericht uns anschreibt, die Gerichtskosten einzuzahlen.
Dann schicken wir dem Mandanten davon eine Kopie zu, damit er den Betrag direkt ans Gericht überweist.
Wenn es schnell gehens soll, fordern wir den Mandanten schon mit Klageeinreichung auf, uns die Gerichtskosten (bevor die Aufforderung vom Gericht kommt) zu überweisen, damit wir diese dann direkt ans Gericht weiterleiten können.
Silvia
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#9
30.07.2007, 08:23
Ich finde ja, dass beide Vorschläge von Silvia etwas zu lange dauern.
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#10
30.07.2007, 08:27
wir wie Silvia.. dauert zwar länger, aber so ists eben, so muss ich nicht erst was beim Mdt anfordern (bis der zahlt, kommt eh schon die GK-Rg) und nicht in Vorlage treten und man kann sich nicht verrechnen
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