Schlichtungsverfahren - GW bei Unterlassungsansprüchen

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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lamiserable
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#1

25.07.2007, 15:00

Hallo an alle!

Ich rechne gerade eine Sache bezüglich eines Schiedstermins ab. Es ging darum, dass der Gegner Beleidigungen gegenüber unserer Mandantin unterlässt. Im Schiedstermin wurde ein Vergleich geschlossen.

Als Gegenstandswert soll ich 4000 € annehmen. Jetzt frag ich mich, ob der Betrag nicht doch ein wenig hoch gegriffen ist...
Hat da jemand Erfahrungen? Gibts da einen "Standard-Streitwert" oder so?

Weiterhin hab ich so abgerechnet:
- Nr. 2300 VV RVG, 1,3
- Nr. 2303 S. 1 Nr. 1 VV RVG, 1,5
- Anrechnung gem. Nr. 2303 S. 2, 0,65
- Nr. 3104 Terminsgebühr, 1,2
- Nr. 1000 Einigungsgebühr, 1,5
- P. u. T. 7002
- Auslagen

Kann ich das alles so machen? Mir kommt die Rechnung so hoch vor..

:bahnhof

Danke für eure Hilfe!
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luccimaus
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#2

25.07.2007, 15:09

Schau mal hier vorbei! Da steht was mit einem Streitwert bis zu 600,00 €. Habe aber nicht genau gelesen!

http://www.hoss-partner.de/hosspartner/ ... unten.html

Schlichtungstermin ist ja da, um GT zu vermeiden. Nun sind die Kosten ja genau so hoch wie im GT. Ich glaube auch nicht, dass das so richtig ist.
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lamiserable
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#3

25.07.2007, 15:12

Die 600 € gelten aber glaube ich nur bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten.
:cry:
Ich habe sowas von keine Ahnung....
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Curry
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#4

25.07.2007, 15:18

Also ich finde den Streitwert ja auch etwas überhöht, ich würde jetzt zu 2.000€ tendieren.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Curry
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#5

25.07.2007, 15:24

Diese 4.000€ sind ja in § 23 RVG geregelt, jedoch sollte da runtergegangen oder erhöht werden, je nach Fall.
Hier würde ich eher zu einem niedrigeren Streitwert tendieren.

Kann man denn da den Streitwert nicht festsetzen lassen, ich kenn mich mit Schiedsverfahren ja nicht ganz so aus.
Curry

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lamiserable
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#6

25.07.2007, 15:30

Im Protokoll der Schlichtungsverhandlung ist kein Streitwert festgesetzt worden.
Es ging wohl um sehr massive Beleidigungen und Bedrohungen, die schon über Jahre andauern. Die Mandantin hatte sogar schon die Polizei...
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FreddyB

#7

04.08.2008, 09:14

Hallo Ihr, ich hab hier nen ähnlichen Fall. Bei mir wurde aber der Streitwert festgesetzt von der IHK. Hab ich hiergegen eine Streitwertbeschwerdefrist? Wenn ja, wie lange ist diese und wo steht das?

Danke
FreddyB

#8

04.08.2008, 14:52

:schieb

Habt Ihr mich vergessen? Ihr seid doch alle so schlau, kann mir denn keiner helfen?
:cry:
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