Nachträgliche Streitwertreduzierung in der II. Instanz

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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tabea009
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#11

25.07.2007, 10:36

Das wollte ich mit "freiem Ermessen" ausdrücken. Mir fehlten nur die passenden Worte :lol:
Die Frage ist aber: Kann das Gericht der II. Instanz den SW nachträglich auf EUR 400,00 reduzieren (ohne das die Berufung abgeschlossen ist!), und was hat das für Auswirkungen auf unsere Berufung?
Barbara
StineP

#12

25.07.2007, 10:38

Selbst danach ist der niedriger Streitwert nicht gerechtfertigt:

50 % von 1300 € sind 650,00 €
20 % von 1300 € sind 260,00 € .............

Das heißt also, dass in diesem Fall ein Wert von 650-1040 € angemessen sein würde nach der Rechtsprechung!?
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#13

25.07.2007, 11:19

@stineP
So würde ich das sehen, aber das (in seiner Entscheidung unabhängige) Berufungsgericht scheint ja anderer Meinung zu sein.

Hier noch ein Zitat (Musielak, Online-ZPO-Kommentar, 5. Aufl., Rd Nr. 24 zu § 511):
Bei der Entscheidung über eine positive Feststellungsklage beträgt die Beschwer 80% des Wertes der Forderung oder des Rechtsverhältnisses, um deren Feststellung gestritten wird.

Da es sich hier allerdings um die Festsetzung des Zuständigkeits- bzw. Zulässigkeitsstreitwerts gem. § 62 GKG handeln wird, ist eine isolierte Anfechtung nicht zulässig:
Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., RdNr. 1 zu § 62 GKG:
Die Entscheidung unterliegt grundsätzlich nicht einer selbständigen Anfechtbarkeit, § 48 Anh: Einf 10, § 68 Rn 1, Stgt RR 05, 942, insbesondere nicht zum Zweck der Erörterung der Rechtsmittelgrenze. Vielmehr ist ein solcher Beschluß grundsätzlich nur zusammen mit der Hauptentscheidung anfechtbar, Kblz MDR 04, 709.

@tabea009:
Die Berufung wäre dann nicht statthaft, § 511 Abs. 2 Nr 1 ZPO.
Wenn der Wert noch nicht herabgesetzt ist, solltet ihr für einen höheren Wert (> 600 Euro) argumentieren, wenn das Berufungsgericht schon entschieden hat, lässt sich wohl nichts mehr machen (allenfalls noch Gegenvorstellungen?)
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tabea009
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#14

25.07.2007, 12:02

:thx

Gebe das mal so an meine RAin weiter. Bin gespannt, wie es da wohl weitergeht.

Die sind echt doof bei Gericht. Nur weil sie keine Ahnung von Inso haben, schmettern sie die Klage ab und weil das Gericht II. Instanz auch keine Ahnung hat, setzt es schnell den SW runter, damit die Berufung nicht statthaft ist...
:doof Man kann ja doof sein, man muss sich nur zu helfen wissen ...
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