Gerichtskosten wie zurückverlangen?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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NORTHERN DINO
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#11

16.07.2007, 09:08

Da sind sich dann wohl auch alle staatlichen Behörden einig (z.B.: FA!):

Geht es ums einkassieren, dann möglichst gestern eingezahlt haben. Geht es um Erstattung, dann zählt jeder Tag Verzögerung, um noch schnell die Zinsen zu kassieren bzw. zu verringern.
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MaryK1984
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#12

19.07.2007, 22:42

Hab heute die beiden Akten schon wieder auf den Schreibtisch bekommen.

:tel Ich habs natürlich auch mal wieder telefonisch probiert bei Gericht, aber genau so gut hätte ich die 11833 anrufen können, die hätten mir vielleicht auch wirklich weiterhelfen können.

Es ist einfach unfassbar, was so eine (meiner Meinung nach für ein Gericht) einfach Frage auslösen kann, da muss mit der einen Kollegin aus der Abteilung abgeklärt werden ob der Kollege aus der Abteilung, der eventuell irgendwen wüsste der sich damit auskennt, noch da ist - da der nicht immer arbeitet-, weil der nicht ans Telefon geht und auch der andere Kollege der gleich neben dran sitzt nicht, allerdings dummerweise die Kollegin die vielleicht wüsste wo der Kollege sich eventuell aufhält wenn er noch da wäre, aber auch nicht am Platz ist... ich könnte stundenlang so weiter machen... :frust

Ich habe mir erlaubt Briefe an beide Gerichte zu schicken und gebeten, dass mir doch bitte IRGENDWER mitteilen möge wer eventuell, unter den gegebenen Umständen, wenn es gerade recht ist und das Wetter passt sich für zuständig erachtet mir Auskunft zu erteilen.

Hab mir eine WV für zwei Wochen eingetragen, wenn bis dahin nichts da ist gehts rund :motz
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#13

20.07.2007, 11:05

Wenn eine Behörde keinen besseren Service anbieten kann, als solche faulen Ausreden, dann hätte ich die Mitarbeiter schon lange in schriftlicher Form abgeschliffen. So ein Verhalten ist schlicht eine Frechheit und Zumutung!
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Gina

#14

20.07.2007, 11:12

Revisor hat geschrieben:Zur Vermeidung solcher Probleme könnte die Verwendung von Gerichtskostenmarken, ... sinnvoll sein.
Marken gibt es seit ein paar Jahren doch gar nicht mehr... Jedenfalls gibt es bei mir hier nur noch Stempel beim Gericht, entweder direkt auf´s Schriftstück oder auf einen Aufkleber (wenn das Schreiben nicht mehr in die Maschine passt). Marken wurden mit irgendeiner Durchführungsverordnung mal abgeschafft.

Ich würd sonst auch mal den Amtsgerichtsdirektoren persönlich kontaktieren, die haben für sowas ziemlich offen Ohren ;-)
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Annile
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#15

21.07.2007, 12:29

Wir handhaben das immer so, wenn wir etwas anfragen:

"Gerichtskosten bitten wir abzufordern"

Das hat den Vorteil das man sich um nichts mehr kümmern muss - für die Buchhaltung ist es einfacher nicht mehr so viele Schecks zuordnen zu müssen und man kann überprüfen ob die Rechnung so in Ordnung ist. (GKG)

Bei unserem Gericht ist es z. B. so, dass die ewig brauchen um überhaupt mal den Scheck einzureichen. Bis dann der Betrag (z. B. bei einem Pfüb € 15,00) bei Gericht gutgeschrieben ist und der Pfüb erlassen wird dauert das ja Tage / Wochen....
Es Annile :hurra
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