Ich brauche eure Hilfe, komme selbst irgendwie nicht weiter.
Gem. meiner Fristentabelle beträgt die Beschwerde gegen einen Streitwert 6 Monate nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache (§ 68 I 1 GKG).
Mir kommt das ziemlich lange vor.
Wenn man bedenkt, dass aufgrund einer Streitwertentscheidung ein KFB ergeht und nach 1 Monat stellt man fest, man könnte ja gegen die Streitwertentscheidung Beschwerde einlegen, ist aber der KFB bereits rechtskräftig.
Habt ihr eine "andere" Frist?
Beschwerde gegen Streitwertbeschluss
- butterflybabe
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§ 68 GKG Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts
Denn unter diesem Link steht 1. Monat
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 12&paid=68
Aber man lernt ja nie aus.
Noch jemand ne andere Meinung? Curry, Stine? Wo seit ihr???
Denn unter diesem Link steht 1. Monat
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 12&paid=68
Aber man lernt ja nie aus.
Noch jemand ne andere Meinung? Curry, Stine? Wo seit ihr???
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- Yuki
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In meiner Fristentabelle steht:
Rechtsbehelf: Beschwerde
Frist: Änderung nur innerhalb von 6 Monaten
Fristbeginn: Rechtskraft der Entscheidung in Hauptsache oder anderweitige Erledigung der Hauptsache
§ 25 I, II GKG
Allerdings steht in § 25 GKG gar nichts zu dem Thema
Aber in § 63 III 2 steht auch das mit den sechs Monaten.
Rechtsbehelf: Beschwerde
Frist: Änderung nur innerhalb von 6 Monaten
Fristbeginn: Rechtskraft der Entscheidung in Hauptsache oder anderweitige Erledigung der Hauptsache
§ 25 I, II GKG
Allerdings steht in § 25 GKG gar nichts zu dem Thema
Aber in § 63 III 2 steht auch das mit den sechs Monaten.
Liebe Grüße,
Britta
Britta
- Nickylotta
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Man lernt nie aus... Chef und ich sind auch immer von der ganz normalen Beschwerdefrist ausgegangen.
Nur die Vernunft lehrt Schweigen.
Das Herz lehrt Reden.
Das Herz lehrt Reden.
- luccimaus
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@Yuki
Danke schön! Ich sag ja, man lernt nie aus.
Was würd ich ohne euch bloß machen ???
Danke schön! Ich sag ja, man lernt nie aus.
Was würd ich ohne euch bloß machen ???
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@juki:
Vielleicht solltest Du Dir mal eine neue Fristentabelle zulegen.
Das GKG ist im Jahre 2004 umfassend geändert worden. Dabei sind die früher in § 25 enthaltenen Regelungen geändert und in die §§ 63 und 68 verschoben worden.
Vielleicht solltest Du Dir mal eine neue Fristentabelle zulegen.
Das GKG ist im Jahre 2004 umfassend geändert worden. Dabei sind die früher in § 25 enthaltenen Regelungen geändert und in die §§ 63 und 68 verschoben worden.
- Yuki
- Foren-Azubi(ene)
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Ärgerlich, sie ist von 2006... Da wurde das wohl vergessen zu ändern. Habe ich nun aber per Hand gemacht und schaue mal, ob es in der neuen Auflage geändert ist, die bekomme ich bald
Liebe Grüße,
Britta
Britta
Hihi - ja, man lernt nie aus *frechgrins*
(und :winke rüber nach in die Nähe von Elmshorn, wo ich wöchentlich ins Kino geh
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- Foren-Praktikant(in)
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- Registriert: 27.08.2009, 09:48
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Hallo Leute,
ist das mit den sechs Monaten auch in Familiensachen so? Wir haben hier letztens einen Beschluss in einer Scheidungssache bekommen, in dem der Gegenstandswert festgesetzt wird und ich habe dies nun mit einem Picker von meiner Cheffin drauf wiederbekommen"Frist??"? Ich erinnere mich, dass wir hier sowas schon mal hatten und das mit dem FamFG so ein Hin und Her war. Habt ihr gerade ne Lösung?
schon einmal
ist das mit den sechs Monaten auch in Familiensachen so? Wir haben hier letztens einen Beschluss in einer Scheidungssache bekommen, in dem der Gegenstandswert festgesetzt wird und ich habe dies nun mit einem Picker von meiner Cheffin drauf wiederbekommen"Frist??"? Ich erinnere mich, dass wir hier sowas schon mal hatten und das mit dem FamFG so ein Hin und Her war. Habt ihr gerade ne Lösung?
schon einmal