Hallo, ich benötige mal dringend Hilfe.
Ich mache gerade das erste Mal einen KfA. Muss ich die Gerichtskosten mit in der KfA nehmen?
Danke schon mal in Voraus.
Anrechnung der Gerichtskosten im KfA(Verwaltungsrecht)
- Liesel
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Wenn ihr (bzw. euer Mandant) Gerichtskostenvorschuß geleistet hat, mußt du mit beantragen, daß dies angefallenen GK hinzugesetzt werden. Eine betragsmäßige Bezifferung mußt du nicht zwingend machen.
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Standardsatz: Verauslagte/verrechnete Gerichtskosten bitten wir hinzuzusetzen.
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