Hallo! Habe mal eine Frage zur Kostenfestsetzung:
Wir sind Beklagte. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Kläger die Klage zurückgenommen und ihm wurden vom Gericht nach Klagerücknahme die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Hab dann daraufhin den Kostenfestsetzungsantrag gestellt und jetzt bekamen wir folgende Antwort von der Rechtspflegerin:
„Die beantragte Festsetzung der Gerichtskosten kann noch nicht vorgenommen werden, da die Zeugenauslagen, die innerhalb einer Frist von 3 Monaten bis zum 02.05.2011 geltend gemacht werden können, noch ausstehen. Die Festsetzung kann daher nur nach Ablauf obiger Frist bzw. nach Abschluss der Gerichtskostenrechnung erfolgen.“
Wir hatten allerdings als Beklagte keine Gerichtskosten und auch keine Zeugenauslagen eingezahlt, daher versteh ich jetzt die Antwort von der Rechtspflegerin nicht so ganz. Müssen wir jetzt auf den KFB warten, bis die Gerichtskostenrechnung vorliegt?
Schon mal danke für eure Hilfe!
KFB erst nach Abschluss der Gerichtskostenrechnung?
- petramaus
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- petramaus
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ja eben drum. deswegen versteh ich den quatsch ja nicht so ganz, den er uns da geschrieben hat. Chef hat auch nur ratlos geguckt.
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Hattet Ihr womöglich so einen Standardsatz zu den Gerichtskosten mit im Antrag? Den würd ich zurücknehmen, dann dürfte der Festsetzung nix im Wege stehen.petramaus hat geschrieben:„Die beantragte Festsetzung der Gerichtskosten...
joa - wenn ihr wirklich nichts eingezahlt habt, würde ich das jetzt so schreiben. Vll hat sich der Rechtspfleger verguckt und denkt, ihr habt noch Zeugenauslagen im Topf
- petramaus
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Ah danke für den Tipp! Ja hatten diesen Standardsatz mit den GK drin im Antrag. Bisher gabs da noch nie irgendwelche Probleme eigentlich.
Na gut, werd das dem Gericht mal so mitteilen und dann mal schauen was passiert.
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Aua... ich nehm meine Frage mal zurück.... Bin echt urlaubsreif...
Wir hatten doch Zeugenauslagen eingezahlt und auch im Antrag drin geltend gemacht... (wer lesen kann, ist klar im Vorteil...)
Damit hat der Rechtspfleger wohl doch recht und wir warten dann mal auf die Abrechnung....
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Das kommt gar nicht so selten vor und ist natürlich auch kein Quatsch, sondern die 3-monatige Ausschlussfrist ist einzuhalten, bevor die GKR endgültig erstellt wird. Wenn es pressiert, könnt ihr darum bitten, vorab die außergerichtlichen Kosten schon mal festzusetzen und die Gerichtskosten werden dann mittels eines weiteren KFB nach Fristablauf separat festgesetzt.
~ Grüßle ~
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