Gerichtskosten Verwaltungsgericht im Verfahren nach § 80

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

02.07.2007, 14:42

Welche Gerichtskosten fallen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO sowie das diesbezügliche Beschwerdeverfahren an?

Weiß das bitte bitte jemand?
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idefix
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#2

03.07.2007, 15:04

Beim Verwaltungsgerichtsverfahren fallen wie bei den anderen Verfahren auch 3 volle Gerichtskosten an.

Hast Du denn einen Streitwert?

Üblicherweise werden die Klagen ohne Gerichtskosten beim zuständigen Verwaltungsgericht eingesetzt und dieses bestimmt dann den Streitwert und sendet die Gerichtskostenrechnung direkt an den Kläger nach Hause.

Für Beschwerdeverfahren habe ich bisher noch keine Gerichtskostenrechnung vom Verwaltungsgericht in den Händen gehalten. Für Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutz werden keine Gerichtsgebühren fällig.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
StineP

#3

03.07.2007, 15:19

Also laut Nr. 5240 GKG gibt s 2,0 GK für das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht
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