Gerichtskosten bei Beschwerde gegen KFB?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Amy

#1

26.06.2007, 09:56

Wer kann mir sagen, ob Gerichtskosten entstehen, wenn ich Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt habe und diese dann zurückgewiesen wurde???

Meine Kollegin weiß es nicht und ich steh - nach Urlaubsrückkehr - noch mit einem Bein am Strand... :lol:
Amy

#2

26.06.2007, 11:10

hat hier keiner ne idee???
StineP

#3

26.06.2007, 11:11

Ich würde mal dreist meinen: Nein. Aber ich bin mir nich 100 pro sicher
Amy

#4

26.06.2007, 11:17

das hab ich auch als erstes gedacht, doch dann hat mich meine kollegin verunsichert...

dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als in der Bibliothek nachzulesen, um 100 %ig sicher zu sein.
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#5

27.06.2007, 08:08

@StineP: Da hast du leider nicht Recht:

Nr. 1812 des Kostenverzeichnisses zum GKG

Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen : 50,00 EUR
Amy

#6

27.06.2007, 11:49

Vielen Dank Revisor!!!!

Sag mal, meine Kostentafel ist von 2004, da ist es die Nr. 1811 GKG. Hast Du ein aktuelleres Werk?
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#7

27.06.2007, 12:04

Ja,
durch Art. 16 des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 wurde nach KV 1810 eine neue Nr. 1811 eingefügt, wodurch die frühere Nr. 1811 zu 1812 wurde (BGBl. I vom 30.12.2006, Seite 3425).

Ich benutze im Büro beck-online, du kannst aber auch im Internet mit dem Suchwort "GKG" die aktuelle Fassung finden.
Amy

#8

27.06.2007, 17:14

super!

danke für die info. ich arbeite am liebsten mit der kostentafel, dann werd ich mich da mal um eine aktuellere Ausgabe kümmern :)
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