Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Amy
#1
26.06.2007, 09:56
Wer kann mir sagen, ob Gerichtskosten entstehen, wenn ich Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt habe und diese dann zurückgewiesen wurde???
Meine Kollegin weiß es nicht und ich steh - nach Urlaubsrückkehr - noch mit einem Bein am Strand...
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
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StineP
#3
26.06.2007, 11:11
Ich würde mal dreist meinen: Nein. Aber ich bin mir nich 100 pro sicher
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Amy
#4
26.06.2007, 11:17
das hab ich auch als erstes gedacht, doch dann hat mich meine kollegin verunsichert...
dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als in der Bibliothek nachzulesen, um 100 %ig sicher zu sein.
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#5
27.06.2007, 08:08
@StineP: Da hast du leider nicht Recht:
Nr. 1812 des Kostenverzeichnisses zum GKG
Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen : 50,00 EUR
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Amy
#6
27.06.2007, 11:49
Vielen Dank Revisor!!!!
Sag mal, meine Kostentafel ist von 2004, da ist es die Nr. 1811 GKG. Hast Du ein aktuelleres Werk?
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#7
27.06.2007, 12:04
Ja,
durch Art. 16 des 2. Justizmodernisierungsgesetzes vom 22.12.2006 wurde nach KV 1810 eine neue Nr. 1811 eingefügt, wodurch die frühere Nr. 1811 zu 1812 wurde (BGBl. I vom 30.12.2006, Seite 3425).
Ich benutze im Büro beck-online, du kannst aber auch im Internet mit dem Suchwort "GKG" die aktuelle Fassung finden.
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Amy
#8
27.06.2007, 17:14
super!
danke für die info. ich arbeite am liebsten mit der kostentafel, dann werd ich mich da mal um eine aktuellere Ausgabe kümmern
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)