Dankeschön erstmal!
Ich habe es auch noch nicht erlebt, dass das Gericht einen Rückumschlag beigelegt hat. Mit dem unfreien Paket ist das auch so eine Sache. Wenn das Gericht das Paket nicht annimmt, bleibt man ja selbst auf den Kosten sitzen.
Auslagenpauschale bei Abholung der Gerichtsakte?
- Sandra S.
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wusst ichs doch! Hier noch ne Entscheidung, die wieder das Gegenteil sagt:
OLG Koblenz vom 05.01.2006, Az.: 14 W 823/05:
"1. Die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 € gilt die Hin- und Rücksendung auf Kosten der Staatskasse ab. Diese ist daher verpflichtet, für die Rücksendung einen Freiumschlag beizufügen oder in sonstiger Weise sicherzustellen, dass dem Zahlungspflichtigen keine weiteren Kosten entstehen.
2. Schickt der Antragsteller die Akten gleichwohl auf eigene Kosten zurück, scheidet eine Reduzierung der Pauschale oder eine sonstige Erstattung der Portokosten aus."
Entscheidung vom OLG Hamm vom 19.12.2005
Entscheidung vom OLG Koblenz vom 05.01.2006
also fast zeitgleich!
So, und an welche Entscheidung hält man sich jetzt? :twisted:
OLG Koblenz vom 05.01.2006, Az.: 14 W 823/05:
"1. Die Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 € gilt die Hin- und Rücksendung auf Kosten der Staatskasse ab. Diese ist daher verpflichtet, für die Rücksendung einen Freiumschlag beizufügen oder in sonstiger Weise sicherzustellen, dass dem Zahlungspflichtigen keine weiteren Kosten entstehen.
2. Schickt der Antragsteller die Akten gleichwohl auf eigene Kosten zurück, scheidet eine Reduzierung der Pauschale oder eine sonstige Erstattung der Portokosten aus."
Entscheidung vom OLG Hamm vom 19.12.2005
Entscheidung vom OLG Koblenz vom 05.01.2006
also fast zeitgleich!
So, und an welche Entscheidung hält man sich jetzt? :twisted:
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
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sag ichs doch, es gibt da ne entscheidung die sagt, dass das für hin- und rücksendung ist.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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ich verstehe jetzt nicht was ander oben genannten ENtscheidung gegenteiliges sein soll.. wir hatten doch gesagt, dass die 12 € alles abdecken müssen und in dem Urteil steht doch genau das drin.. Ich hatte mal n Urteil oder BEschluss gesehen, wo der Anwalt 2,20 oder so zurückgebkommen hat.. da ich keine Lust habe mich mit denen zu streiten, schicken wir es immer frankiert zurück.. so oft ist es ja auch nicht
Meine Ausbildungskanzlei war in der Nähe des Gerichts, wenn wir also eine Akte brauchten, haben wir AE beantragt (Abholung). Das Gericht hat dann angerufen und mitgeteilt, wann die Akte zur Abholung bereit liegt. Dann also ab zum Gericht (mit Personalausweis und Vollmacht vom RA!), dort den Empfang gegenzeichnen und Akte mitnehmen. Am besten Du fragst auch gleich nach, in welchem Zeitraum die Akte zurück soll, das kann unterschiedlich sein, meistens 3 Tage oder 1 Woche.
12 EUR musst Du dafür nicht zahlen!!!
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- Curry
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Dankeschön na!
Ich werd das dann mal mit meinem Chef durchsprechen...
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Curry
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Hallo, habe nochmals eine Frage zu der Aktenversendungspauschale.
Wir haben nunmehr vom Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung eine Unfallermittlungsakte per Fax zugesandt bekommen und nun verlangen die € 12,00. Ist das nun gerechtfertigt? Die Akte besteht auch nur aus fünf Seiten. Ich finde das nicht wirklich gerechtfertigt. Was meint Ihr?
Wir haben nunmehr vom Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung eine Unfallermittlungsakte per Fax zugesandt bekommen und nun verlangen die € 12,00. Ist das nun gerechtfertigt? Die Akte besteht auch nur aus fünf Seiten. Ich finde das nicht wirklich gerechtfertigt. Was meint Ihr?
Gruss Silke76