Gerichtskosten für Apostille zuzüglich Mehrwertsteuer?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
crazyreno
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 10.07.2009, 09:26
Wohnort: Niedersachsen

#1

23.11.2010, 14:38

Huhu Ihr Lieben,

bin hoffentlich im richtigen Forum gelandet. :)

Kurze Frage: Fällt auf die Gerichtsgebühr für die Erteilung einer Apostille Mehrwertsteuer an? So wie bei der Gebühr für den Abruf elektronisches Grundbuch/Register (§ 154 KostO) oder der Auslagenpauschale von 12,00 Euro für Akteneinsicht?

Vielen Dank!

LG crazyreno
Benutzeravatar
crazyreno
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 10.07.2009, 09:26
Wohnort: Niedersachsen

#2

01.12.2010, 14:24

Schiiiieb:

Weiß es hier wirklich keiner? Kann nicht sein! :?

LG crazyreno
Revisor
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1490
Registriert: 16.03.2007, 08:24
Beruf: Bezirksrevisor
Wohnort: NRW

#3

01.12.2010, 15:19

Kostenschuldner der Gebühr ist nicht der Notar, sondern die von ihm vertretene Partei.
Deshalb fällt mE keine MWSt. an.
Benutzeravatar
unbewohnt
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 10.11.2010, 21:35
Beruf: Verwaltungsfachangestellte
Software: AnNoText

#4

15.01.2011, 21:46

Hallo Ihr Lieben,

ich habe gerade das gleiche Problem. Hintergrund: Verwaltungsverfahren, Klage gegen falschen Bescheid. Wir haben erkannt, dass wir Böses taten, haben den streitigen Bescheid vor dem Verhandlungstermin zurück genommen und die Kostentragung erklärt. Der RA lässt jetzt die Kosten festsetzen und wir sollen zu seinem Antrag Stellung nehmen. Im Grunde eine einfache Rechnung, der RA setzt aber die Aktenübersendungsgebühr (er hatte unsere Verwaltungsakte vom Gericht angefordert) vor der Steuer in seiner Rechnung an und benennt auch die Rechtsquelle in seinem Antrag nicht. Ich habe mir nun die Nr. 9003 GKG dazu heraus gesucht, könnte also die 12,00 Öken bejahen, aber eben erst nach Steuern. Rischtisch? Im Internet hatte ich mir dazu irgendwo noch raus gekramt, dass diese Übersendungsgebühr dem Mandanten in Rechnung gestellt wird. Wieso eigentlich, der RA hat doch die Akte angefordert? Ich finde nirgends eine Quelle, wo ich dazu mal was nachlesen könnte :? . Hat jemand eine Idee, meine Chefin will es immer ganz genau wissen?

Viele Grüße. Ute
Steck mich nicht in eine Schublade, ich habe auch noch andere Laster! :-)
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

16.01.2011, 18:09

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 17013%20OA" target="blank

Es handelt sich hier um eine Honorarauslagen, die bei Weiterberechnung an Mandant etc. mehrwertsteuerpflichtig ist.

Im Übrigen gibt´s im Forum schon einige Thread´s dazu.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
unbewohnt
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 10.11.2010, 21:35
Beruf: Verwaltungsfachangestellte
Software: AnNoText

#6

25.01.2011, 08:02

Hallo Liesel,

das hilft mir nun grad gar nicht weiter, weil zwei Etagen höher genau das Gegenteil steht :cry: . Im Internet steht auch überall das Gegenteil? Ich habe diese Auslage jetzt nach Steuern angesetzt und bin bei meiner Sucherei schlussendlich im Umsatzsteuergesetz gelandet. Ob es richtig oder falsch ist, werde ich sehen, die Kosten werden vom Gericht festgesetzt, also learning by doing. Und das Schlimmste, meine Chefin hält mich jetzt auch noch für eine Steuerexpertin, ich könnte wegrennen... Hier hatte ich dazu nichts genaues gefunden, wahrscheinlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen schon nicht mehr. Sorry :) . Und dieser ganze Stress wegen 12,00 Öken - maaaan...

Danke und viele Grüße. Ute
Steck mich nicht in eine Schublade, ich habe auch noch andere Laster! :-)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

25.01.2011, 12:18

Kosten, bei denen der Mandant Kostenschuldner ist, gehören nach die Steuer. So wie Gerichtskosten. Die Aktenübersendungspauschale ist aber eine Kostenposition, die für den Mandanten gar nicht anfallen kann, weil der nämlich die Akte nicht bekommt. Es handelt sich deshalb um eine Auslage des Rechtsanwaltes, die mit Umsatzsteuer weiterzuberechnen ist.

Der Streß geht auch nicht um die 12 Öcken, sondern darum, daß wir darauf Umsatzsteuer entrichten müssen. Deshalb müssen wir die auch vom Mandanten fordern. Sonst tragen wir die nämlich selbst. Und deshalb hat der bei Obsiegen dann auch den Anspruch, daß seine Kosten mit Umsatzsteuer erstattet werden.
Antworten