Hi Ihr Lieben,
bin neu hier und hab jetzt auch mal eine Frage.
Wir haben vor geraumer Zeit Klage beim LG eingericht. Nachdem das Verfahren jetzt schon eine Weile läuft ist mein Chef auf die Idee gekommen, die Klage um einen weiteren Beklagten zu erweitern.
Nun meine Frage, muss ich für diesen neuen Beklagten erneut einen GK-Vorschuss ans Gericht zahlen?
Die Klage sollte schon zügig zugestellt werden, so dass ich es nicht unbedingt auf eine Rechnungsstellung seitens des Gerichts ankommen lassen möchte, weil das die Zustellung an den Beklagten ja wieder verzögern würde.
Vielen Dank schon mal vorab!
LG ReFaHD
GK-Vorschuss bei Klageerweiterung um einen weiter Beklagten
- Liesel
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GK-Vorschuß wird doch aus dem Streitwert berechnet, egal wieviele Beklagte am Verfahren beteiligt sind. Oder?
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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- Trynnchylld
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Bei den Gerichtskosten gibt es keine "Erhöhungsgebühr" für mehrere Beteiligte. Etwas anderes wäre es, wenn die Klage an sich erweitert wird, also die Ansprüche selbst erweitert werden und sich der Streitwert ändern würde.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- misspinky1984
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Bei der Klageerweiterung bzgl. eines weiteren Beklagten entstehen keine weiteren GK - dies wäre lediglich der Fall, wenn ihr eine weitere Forderung geltend macht. Dies wirkt sich dann streitwerterhöhend aus
Lass Dich also nicht verrückt machen - meine Vorposterinnen haben Recht!
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Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.