GK-Vorschuss Verwaltungsgericht ???

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Steffen
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 27.06.2006, 13:09
Wohnort: Leipzig

#1

14.06.2007, 13:32

Hab auch mal wieder eine Frage und beim Nachschlagen nicht gefunden.
Wie ist das mit dem GK-Vorschuss beim Verwaltuntgsgericht. Wir haben bnis jetzt dort nur Asylsachen gehabt und da war kein Vorschuss zu zahlen.
Jetzt soll eine Klage eingereicht werden, in der es um Beamtenbesolung geht.
Muss da Vorschuss eingezahlt werden ?
Und wenn ja, wonach richtet sich dieser, nach dem Streitwert?

Danke

Steffen
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#2

14.06.2007, 13:37

Ob da jetzt ein Vorschuss gezahlt werden muss oder nicht weiß ich nicht, ich denke eher nicht, aber der Streitwert richtet sich nach dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Da kannst Du bei 8. Beamtenrecht nachsehen.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
StineP

#3

14.06.2007, 13:39

Nein, kein Vorschuss. Wird vom Gericht erst später in Rechnung gestellt.
Benutzeravatar
advocatus diaboli
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 837
Registriert: 25.05.2007, 21:24
Beruf: Assessor / Beamter
Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges

#4

14.06.2007, 16:47

Beim Verwaltungsgericht muß mittlerweile auch Gerichtskostenvorschuß gezahlt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG), sofern keine Ausnahme vorgesehen ist.

Der Streitwert dürfte sich bei der Ausgangsfrage nach § 52 Abs. 5 GKG richten.
Steffen
Forenfachkraft
Beiträge: 126
Registriert: 27.06.2006, 13:09
Wohnort: Leipzig

#5

15.06.2007, 09:18

Habt Vielen Dank.
Wünsche ein schönes Wochenende.

LG
Steffen
Antworten