Hab auch mal wieder eine Frage und beim Nachschlagen nicht gefunden.
Wie ist das mit dem GK-Vorschuss beim Verwaltuntgsgericht. Wir haben bnis jetzt dort nur Asylsachen gehabt und da war kein Vorschuss zu zahlen.
Jetzt soll eine Klage eingereicht werden, in der es um Beamtenbesolung geht.
Muss da Vorschuss eingezahlt werden ?
Und wenn ja, wonach richtet sich dieser, nach dem Streitwert?
Danke
Steffen
GK-Vorschuss Verwaltungsgericht ???
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Ob da jetzt ein Vorschuss gezahlt werden muss oder nicht weiß ich nicht, ich denke eher nicht, aber der Streitwert richtet sich nach dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Da kannst Du bei 8. Beamtenrecht nachsehen.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
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Beim Verwaltungsgericht muß mittlerweile auch Gerichtskostenvorschuß gezahlt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG), sofern keine Ausnahme vorgesehen ist.
Der Streitwert dürfte sich bei der Ausgangsfrage nach § 52 Abs. 5 GKG richten.
Der Streitwert dürfte sich bei der Ausgangsfrage nach § 52 Abs. 5 GKG richten.