Dürfen ReFaWi´s beratend tätig werden?

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Ina84
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#1

01.10.2007, 11:17

Hallo,

ich hab mal ne ganz blöde Frage.
Wir haben einen Bürovorsteher (der ist gelernter ReNoFa, hat sich diesen "Titel" erarbeitet), der hier im Grunde genommen den Laden schmeißt. Er kann Gott und die Welt, hat bald mehr Ahnung im Notariat als beide Notare zusammen usw. usw.
Nun vereinbaren Mandanten mit ihm die Besprechungstermine und er arbeitet die Verträge aus mit den Mandanten. Auch in Anwaltssachen übernimmt er beratende Tätigkeiten.
Da ich ja momentan auch die Weiterbildung zur ReFaWi mache, hat mich meine Chefin gefragt, ob ich dann eigentlich beratend tätig sein dürfte (sie weiß auch nicht genau, ob unser BV das offiziell darf.)
Wie ist das denn genau? Ich habe dazu leider nichts gefunden.

Es ist ja nun auch so, dass manche BV auch Gerichtstermine wahrnehmen in Sachen vor Amtsgerichten, da ja kein Anwaltszwang herrscht.

Wer haftet für Fehler?

Ich weiß, ist echt ne dumme Frage, aber ich steh da ein bisschen auf dem Schlauch :oops: . Ich danke sehr für Antworten :D

LG Ina
LG Ina :huepf
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butterflybabe
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#2

01.10.2007, 11:28

Ich bin der Meinung, dass ein Refawi oder auch ein Notarfachwirt keine beratende Tätigkeit ausführen darf.

Gerichtstermin wahrnehmen ist ja in Ordnung, man könnte sich ja auch von jedem anderen Vertreten lassen. Hier wäre zu klären, sollte ein Haftungsproblem auftreten, ob er persönlich oder durch die Kanzlei haftet. Ich tendiere zwar eher über die Kanzlei, sicher bin ich mir aber nicht.

Ich würde auch keinem anraten, hier Gerichtstermin wahrzunehmen, sofern es sich nicht um Sachen der Kanzlei handelt, also "eigene".
StineP

#3

01.10.2007, 11:31

Nein, schließ mich an... Weiterhin dürfen nur RA beraten...

Schließe mich butterflybabe in allen Punkten an.
ReNoJenny
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#4

01.10.2007, 11:34

Hallo Ina,

mein Chef hat mir mal erzählt, dass sie dabei sind, das Gesetz bezgl. beratender Tätigkeit zu lockern. Wenn dies einmal beschlossene Sache ist, dürfte somit auch ein Refawi beratend tätig werden.
Solange da das Gesetz aber noch nicht geändert ist, darf m. E. ein Refawi keine Beratungstätigkeit ausüben.

Ich hoffe, sonst gehts Dir gut?!
Hast Du schon wieder in die Unterlagen geschaut?

Liebe Grüße aus BL

Jenny
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Ina84
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#5

01.10.2007, 12:00

Danke sehr, das hatte ich mir auch schon gedacht.
Wenn ich dieses Forum hier nicht hätte... selbst meine Chefin ist total begeistert.

@Jenny ich habe am We ein bisschen nachgelesen, werde am kommenden Wochenende nochmal durcharbeiten. Allerdings machen wir ja jetzt eh erst wieder ein anderes Fach nach den Ferien.
LG Ina :huepf
Gast

#6

12.10.2007, 14:45

Hi das neue Rechtsberatungsgesetzt ist glaub noch nicht draussen aber wenn das kommt kann ich mir vorstellen dass das geht, weil dann auch die Versicherungen, Steuerberater, etc. alle im anwaltlichen Bereich beraten dürfen. Also ich würde das abwarten.

Bei uns ist im Übrigen auch ab und an so dass die ReFaWis gefragt werden um Auskunft, diese ihre Meinung sagen wie sie es sehen und es einschätzen würden sagen aber hinzu, ohne Gewähr und lieber den Anwalt befragen um auf Nummer sicher zu gehen, die Auskunft ist lediglich informativ im Vorfeld.
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#7

12.10.2007, 15:42

Da muß ich Jave123 widersprechen. Was sich vor allem ändern soll/wird, ist die Freigabe der außergerichtlichen Rechtsberatung als "Nebenleistung". Insofern können derzeit ja etliche Berufsgruppen, z.B. Architekten, Unternehmensberater usw., schnell in eine Grauzone geraten. Das wird liberalisiert. Der Abschluß als Refawi wird aber auch weiterhin nicht dazu führen, daß man aufgrund dieses Abschlusses die Befugnis zur Rechtsberatung erhält. Das geht - im jeweiligen Rahmen - nur, wenn man z.B. eine Inkassozulassung oder eine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle erhält.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, inwiefern man als Refa/Refawi innerhalb einer Kanzlei selbständig tätig werden darf. Das hat aber an sich eher weniger mit dem Rechtsberatungsgesetz, weil es sich dann m.E. um eine im Rahmen des Mandates delegierte Tätigkeit handelt.
Gast

#8

12.10.2007, 15:51

das mag richtig sein, ich kenne das neue Gesetz mangels Erscheinung nicht, habe es nur in dieser Art und Weise auf Fortbildungen bzw. von Versicherungen gehört.

Also offen für alles. Klarheit kommt erst wenn es da ist.

Was stimmt ist mit der Inkassoerlaubnis, die übrigens gerade viele machen und sich dann auch im Inkassobereich selbstständig machen können.
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#9

12.10.2007, 15:53

Ja, die Versicherungen sind darauf natürlich scharf wie sonstwas. Vor allem die RSVen. Das ist aber auch einer der wesentlichen Streitpunkte, von dem ich gerade nicht den aktuellen Stand weiß, ob sie nun dürfen sollen oder nicht.
Gast

#10

19.10.2007, 11:46

Hier ein Auszug aus dem vorgesehenen RDG:

„Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen. Allerdings wird es künftig moderate Öffnungen geben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ...

Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder UNTER ANLEITUNG eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin. -Ich denke mal das gilt hier auch bei ReFaWis, dass diese das "unter Anleitung" machen bzw. es so gehandhabt wird.
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