Rechtsschutzvers. verweigert Deckung bei Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Für Fragen NUR im Rahmen der Rechtsfachwirt-Weiterbildung.
Antworten
Wunschkind0309
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 14.05.2013, 11:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

08.02.2019, 12:20

Hallo,

leider habe ich zu diesem Thema nichts gefunden oder gar übersehen.

Ich habe folgendes Problem:
Unsere Mdt. waren 25 Jahr bei einem Unternehmen im Außendienst beschäftigt, welches sich nun neu positioniert hat was u.a. Personalabbau beinhaltet. Es wurde eine Transfergesellschaft gegründet. Nun gab es eine Mitteilung des Betriebsrates u.a. an die Außendienstler, dass diese , welche nicht in die Transfergesellschaft wechseln möchten, sich an die Personalabteilung wenden können und um Übersendung eines Aufhebungsvertrages bitten sollen, was unsere Mdt. getan haben
Wir haben die Aufhebungsverträge zur Prüfung erhalten und uns dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und Änderungen u.a. Höhe der Abfindung, Zeugnis etc. besprochen, welche dann entsprechend geändert wurden.

Wir haben bei beiden RSV (D.A.S. und ADVOCARD) Deckung beantragt.
Die D.A.S. hat uns nur eine Pauschale unabhängig vom Gegenstandwert gezahlt mit dem Hinweis, dass sie hätte keine Deckung übernehmen müssen, da kein Rechtsschutzfall vorliegt. Die ADVOCARD hat Deckung erteilt - ABER die Zahlung der Erledigungsgebühr verweigert auch mit der Begründung, dass kein Rechtsschutzfall vorliegt.

Jetzt habe ich ein bisschen nachgelesen und es gibt einige Urteile, wonach die RSV zahlen muss - allerdings nur bei angedrohter Kündigung und wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag angeboten hat - in unserem Fall haben ja unsere Mdt. um den Aufhebungsvertrag gebeten - hat jemand einen Tipp oder schon mal einen ähnlichen Fall gehabt - gibt es hier noch eine Chance, dass die RSV mehr zahlen? Ich bin leider was das Arbeitsrecht angeht nicht wirklich fit und hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

08.02.2019, 14:17

M.E. habt Ihr schon mehr bekommen, als die Versicherungen schulden. Es ist nunmal erst ein Rechtsschutzfall, wenn die Kündigung droht oder ausgesprochen wurde. Und deshalb gibt es auch eine Einigungsgebühr, weil man sich über nix einigen musste.

Das hindert übrigens nicht daran, vernünftige Vergütungsvereinbarungen mit dem Mandanten zu treffen. Der sollte ja wohl bei Abfindung nach 25 Jahren in der Lage sein, Euch angemessen zu bezahlen.
Wunschkind0309
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 14.05.2013, 11:58
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

11.02.2019, 12:04

Danke für die Antwort! Das war auch meine Meinung - die leider meinem Chef nicht zusagte.
Antworten